Seit vergangener Woche ist das Tee- und Kräutergeschäft "Schöpfergarten" in der Heilbronner Innenstadt geschlossen. Das Ordnungsamt hat die Tür versiegelt, die Inhaberin ist nicht mehr erreichbar und hat den Laden geräumt. In der Vergangenheit war der Laden mehrfach in die Schlagzeilen geraten, weil die Inhaberin ihn als "Betrieb im Königreich Deutschland" führte. Das selbst ernannte "Königreich Deutschland", kurz "KRD", wird dem sogenannten "Reichsbürger"-Milieu zugerechnet und ist vom Landesverfassungsschutz als extremistische Gruppierung eingestuft worden.
"Netzwerk gegen Rechts" zeigt sich erleichtert
Der Vorsitzende des "Netzwerk gegen Rechts Heilbronn e. V.", Stefan Reiner, hat das Ladengeschäft schon länger auf dem Radar. Als Anhänger des sogenannten "Königreich Deutschland" dann beginnen, sogenannte Infoveranstaltungen im Laden abzuhalten, ist für ihn eine Grenze überschritten. Mehrfach demonstriert sein Bündnis gegen die Umtriebe vor Ort. Über die Schließung zeigt er sich erleichtert.
Stadt weist Vorwurf einer politischen Motivation zurück
Im Schaufenster klagt die Inhaberin auf gedruckten Schildern die Stadtverwaltung an: Die wolle "uns hier nicht haben" und habe den "Schöpfergarten" deswegen "schließen lassen". Die Sprecherin der Stadt Heilbronn, Suse Bucher-Pinell, widerspricht: Die Schließung des Teegeschäfts sei weder politisch motiviert noch durch Proteste und mediale Aufmerksamkeit ausgelöst.
Grund der Schließung: Verstöße gegen die Gewerbeordnung
Die Sachlage sei klar: Die Inhaberin des Teegeschäfts "Schöpfergarten" habe gegen die Gewerbeordnung verstoßen, Mahnungen ignoriert und Fristen nicht eingehalten. Bereits Ende 2022 habe das Ordnungsamt daher ein Gewerbeverbot ausgesprochen. Nachdem die Inhaberin auch hierauf nicht reagierte, sei ihr die Ladenschließung angekündigt worden. Beamte des Ordnungsdienstes und der Polizei seien bei Vollzug am 17. Mai auf leere Räumlichkeiten gestoßen, die Inhaberin sei vorbereitet gewesen.
Details zum laufenden Verfahren könne die Stadt aus Datenschutzgründen nicht preisgeben. Um ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach Paragraf 35 der Gewerbeordnung einzuleiten, müssten aber schwerwiegende Gründe vorliegen, da in Deutschland grundsätzlich Gewerbefreiheit besteht. Gewerbliche Unzuverlässigkeit liegt zum Beispiel dann vor, wenn Steuern oder Sozialabgaben nicht bezahlt werden oder Straftaten begangen wurden. Wie die Staatsanwaltschaft Heilbronn auf SWR-Anfrage mitteilt, laufen gegen die Ladeninhaberin keine Ermittlungen. Der Heilbronner Stimme gegenüber gab die Inhaberin im Dezember 2022 zu, keine Umsatzsteuer zu zahlen.
Anhänger des sogenannten "KRD" zahlen häufig keine Steuern
Für Anhänger des "KRD" sei das typisch, meint Stefan Reiner vom "Netzwerk gegen Rechts Heilbronn e. V.". Sie lehnen die Bundesrepublik Deutschland und die demokratische Ordnung ab und versuchen, Parallelstrukturen aufzubauen. Dabei gehe es auch um ökonomische Ziele: eine eigene Bank, eine eigene Scheinwährung, die Mitglieder für echtes Geld erwerben können mit dem vermeintlichen Versprechen der Freiheit.
Verfahren liegt nun beim Regierungspräsidium
Für die Stadt ist das Gewerbeuntersagungsverfahren derweil abgeschlossen. Das Ordnungsamt hat den Fall nun ans Regierungspräsidium Stuttgart weitergegeben. Bis hier eine Entscheidung fällt, bleibt der Laden versiegelt - das Brechen oder Entfernen der Siegel würde eine Straftat darstellen. Bislang sei das laut Stadt nicht vorgekommen. Die Inhaberin des "Schöpfergarten" scheint derweil abgetaucht. Die auf ihrer Website angegebenen Kontaktdaten sind nicht mehr aktiv, SWR-Anfragen liefen ins Leere. Im Schaufenster des verschlossenen Geschäfts kündigt ein weiteres Schild eine "kreative Pause" an.
"KRD" in Heilbronn damit Geschichte?
Stefan Reiner vom Netzwerk gegen Rechts Heilbronn e. V. glaubt nicht, dass die Expansionsbestrebungen des selbst ernannten "Königreich Deutschland" in der Region damit beendet sind.
Umso wichtiger, so der Vorsitzende des Vereins, dass mehr Städte wie jetzt Heilbronn ihre rechtlichen Möglichkeiten ausnutzen, um gegen "antidemokratische, staatsfeindliche Bestrebungen" vorzugehen. Insbesondere dann, wenn sogenannte "Betriebe im Königreich Deutschland" mit einem Ladengeschäft in der Innenstadt präsent und damit anders als anonyme Online-Versandgeschäfte leichter greif- und sanktionierbar seien.