Lidl mit Sitz in Bad Wimpfen (Kreis Heilbronn) verpflichtet sich, in seiner Werbung die Preise für alle Kundinnen und Kunden gut sichtbar anzugeben und nicht mehr nur für Nutzende der Lidl-App. Der Lebensmittelhändler ist damit einer Gerichtsverhandlung entgangen. Die Verbraucherzentrale hatte geklagt, das Unternehmen verstoße gegen die Preisangabenverordnung.
Preis-Verwirrung in der Werbung - was gilt für wen?
Wer die Lidl-App nutzt, hat beim Einkaufen oft Vorteile, seien es günstigere Preise oder mehr Produkte zum gleichen Preis. In der Werbung kommt das allerdings nicht rüber. Auslöser für die Klage der Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Heilbronn war Werbung für "Metzgerfrisch Premium Lammlachse". Den Preis bewarb Lidl im Prospekt mit 5,50 Euro. Dieser galt allerdings nur für die Nutzenden der hauseigenen App. Lediglich ein kleiner durchgestrichener Preis von sieben Euro stand darüber. Das sorgte für Verwirrung - und nicht für Transparenz, wie die Verbraucherzentrale mitteilte.
Lebensmittelhandelsexperte: Entscheidung könnte wegweisend sein
Bei dem Fall gehe es um die Preisklarheit und die Preiswahrheit für die Kundinnen und Kunden, erklärt Stephan Rüschen, Professor für Lebensmittelhandel und Studiengangsleiter an der Dualen Hochschule (DHBW) Heilbronn. Mit der Einigung sei das Ziel der Preisklarheit erreicht. Aktuell laufen ähnliche Verfahren gegen Penny und Rewe. Für die könnte der Lidl-Fall wegweisend sein, meint Rüschen. Es gibt die sogenannten Informationsverpflichtungen in der Preisangabenverordnung. Sollte es auch in den Rewe- und Penny-Apps ähnlich unklare Angaben geben, ist das unzulässig.
Durch die Einigung muss Lidl künftig den Preis für alle deutlich angeben, nicht nur für Nutzer der Lidl-App, also in allen Prospekten, und zwar den Gesamtpreis und den Grundpreis - das ist der Preis pro Mengeneinheit, zum Beispiel etwa der Kilopreis. Hier zeigt sich laut Rüschen aber schon das nächste Problem: So könnten natürlich immer mehr Preise in den Prospekten neben den Produkten stehen "und das wird verwirren", so Rüschen weiter. Dabei war ja gerade die Verwirrung ein Hauptargument der Verbraucherzentrale. Der Streit könnte aber nicht nur deshalb noch weiter gehen.
Lidl und Verbraucherzentrale einigen sich vor Verhandlung
In der entsprechenden Pressemitteilung der Verbraucherzentrale heißt es, Lidl verpflichte sich ab sofort "in allen gedruckten Werbeprospekten bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich anzugeben, der für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gilt". Rüschen gibt zu bedenken, dass die Preisklarheit natürlich auch für andere Werbeangebote, wie im Fernsehen, Radio, Internet oder eben in der App gelte. Entsprechend könnte es auch da noch zu Kritik kommen.
Ich glaube noch nicht, dass das das Ende der Fahnenstange ist.
Zu der Klage kam es durch eine Beschwerde eines Kunden, der eben die angesprochenen Lammlachse kaufen wollte und an der Kasse von dem Preis überrascht wurde. Zunächst hatte die Verbraucherzentrale Lidl abgemahnt. Das Unternehmen hatte darauf allerdings nicht reagiert und keine Unterlassungserklärung abgegeben, also zog die Verbraucherzentrale vor das Landgericht Heilbronn. Doch noch bevor es zur Verhandlung kam, einigten sich Kläger und Beklagter.