Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärte, Lidl habe eine Unterlassungserklärung abgegeben. Darin versichere der Konzern, die Müsli-Dosen der Eigenmarke Crownfield künftig stärker zu befüllen. Zuvor hatten die Verbraucherschützer Klage gegen Lidl eingereicht, weil die 18 Zentimeter hohen Dosen nur etwa zur Hälfte befüllt waren. Laut Eichgesetz sind Verpackungen verboten, die eine größere Füllmenge vortäuschen.
Auf Abmahnung folgte Klage
Bereits im Februar hat die Verbraucherzentrale Lidl abgemahnt und aufgefordert, das Müsli in dieser Aufmachung nicht weiter zu verkaufen. Dieser Aufforderung sei Lidl nicht nachgekommen, heißt es. In Folge hat die Verbraucherzentrale beim Landgericht Stade eine Klage eingereicht. Mit dem Verfahren vor Gericht hat Lidl nachgegeben und die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet. Die Klage wurde daraufhin zurückgenommen.
Besonders schwer zu erkennen sind versteckte Preiserhöhungen durch weniger Inhalt in der Verpackung:
Müsli-Dose muss voller werden
Die Müsli-Dose darf nun nicht mehr mit so wenig Inhalt verkauft werden. Um zu verhindern, dass die Cerealien im Müll landen, wurde Lidl eine laut Verbraucherzentrale "großzügige Aufbrauchfrist bis Ende November" gewährt. Bis dahin dürfen die überdimensionierten Packungen mit dem an sich einwandfreien Lebensmittel weiter angeboten werden, heißt es.
Stichproben: Packungen inzwischen voller
Laut der Hamburger Verbraucherzentrale habe der Händler die Füllmenge der Packung inzwischen erhöht. Das hätten stichprobenartige Kontrollen ergeben.
Lidl kein Einzelfall - Mogelpackungen auch bei anderen Supermärkten und Discountern
Dieser Verstoß sei allerdings kein Einzelfall. "Es geht quer durch bei allen Händlern", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale. Auch Aldi habe die Verbraucherzentrale bereits abgemahnt "und all die anderen Discounter und Supermärkte eigentlich auch, wenn es um Luftpackungen und Mogelpackungen geht". Jedes Jahr gingen Tausende Beschwerden dazu ein und man versuche in jedem Fall die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher durchzusetzen.