Das Oberlandesgericht München hat die Klage gegen das Gendern beim Autobauer Audi mit einem Sitz in Neckarsulm (Kreis Heilbronn) zurückgewiesen, weil sie laut Gericht keine Aussicht auf Erfolg hat. Es gebe kein Recht der Gender-Gegner, in Ruhe gelassen zu werden, so die Richter wörtlich in ihrer Begründung.
VW-Mitarbeiter störte Gendern bei Audi
Ein VW-Mitarbeiter hatte sich bei der Zusammenarbeit mit Audi-Kolleginnen und Kollegen an der geschlechtergerechten Sprache gestört und war vor Gericht gezogen. Laut Leitfaden bei Audi werden beispielsweise Mitarbeitende auch als "Mitarbeiter_innen" bezeichnet.
Audi äußert sich zum Urteil
Der Autobauer begrüßt den Beschluss des Oberlandesgerichts, wie ein Sprecher auf SWR-Anfrage mitteilte. Vielfalt in der Unternehmenskultur sei eine wichtige Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit. Ein wertschätzender und toleranter Umgang mit allen Gesellschaftsgruppen sorge für ein motivierendes Arbeitsumfeld.
Der Prozess war bundesweit beachtet worden, weil sich auch andere Unternehmen an ähnliche Richtlinien halten.