Wie das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg und die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Montag bekannt gegeben haben, wurden im Zuge einer bundesweiten Serie von Bombendrohungen zwei Verdächtige ermittelt. Ein 19-Jähriger aus dem Hohenlohekreis und ein 30-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen stehen demnach unter Verdacht, die Drohungen per Mail an verschiedene Einrichtungen wie Schulen und Hochschulen, Medien, Botschaften, staatliche Behörden, Einrichtungen unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen sowie private Unternehmen, unter anderem in der Region Stuttgart, verschickt zu haben.
30 Drohungen allein in Baden-Württemberg
Die Ermittler gehen von rund 250 verschickten Drohungen aus, über 30 davon wurden in Baden-Württemberg registriert. In den E-Mails gaben sich die Täter wahlweise als Gegner oder als Mitglieder der Terrororganisationen Hamas oder IS aus und drohten damit, viele Unschuldige zu töten. Ihr Ziel war es laut LKA, das öffentliche Sicherheitsempfinden der Bevölkerung in empfindlicher Weise zu stören und eine möglichst große mediale Aufmerksamkeit zu erzeugen.
Verdächtige schon vorher aufgefallen
Der 19-Jährige aus dem Hohenlohekreis soll zu einer Gruppierung gehören, die bereits im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten im Internet aufgefallen ist. Unter anderem soll er gezielt falsche Notrufe ausgelöst haben, um Polizei- oder Feuerwehreinsätze zu provozieren, heißt es. Ein weiterer 30-jähriger Tatverdächtiger aus dieser Gruppe konnte ebenfalls identifiziert werden. Der Mann stammt aus dem Landkreis Minden-Lübbecke in Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen von Durchsuchungen seien Computer, Festplatten und Mobiltelefone sichergestellt worden, so das LKA. Die Auswertungen sollen auch zeigen, wie viele der registrierten Taten den beiden Tatverdächtigen unmittelbar zuzuordnen sind. Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand werden dem 30-jährigen Tatverdächtigen die Beteiligung an 29 und dem 19-Jährigen die Beteiligung an vier Bombendrohungen vorgeworfen. Die Ermittlungen gegen weitere mögliche Mitglieder der Gruppierung dauern an.
Verdächtige auf freiem Fuß
Die beiden Verdächtigen seien vernommen worden, sagte der Erste Staatsanwalt Aniello Ambrosio dem SWR. Beide seien auf freiem Fuß, Haftgründe habe es keine gegeben. Solche Drohungen könnten mit Geld- und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bestraft werden. Dies gelte selbst dann, wenn der Absender nur vortäusche, dass er eine Sprengstoffexplosion herbeiführen wolle, es sich also um eine falsche Bombendrohung handele, so die Staatsanwaltschaft.