In einem Prospekt hat Lidl mit Sitz in Bad Wimpfen (Kreis Heilbronn) Sweatshirts und Sweatpants zweier Marken unter anderem mit "biologisch wertvollen Inhaltsstoffen" beworben. Das kritisierte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und klagte gegen die aus ihrer Sicht irreführende Werbung. Doch worum ging es genau? Wie kam es zum Urteil? Und wieso kritisiert Lidl jetzt die DUH?
Discounter gibt Fehler direkt zu
Auf SWR-Anfrage teilt Lidl mit, man habe einen Fehler gemacht, den das Unternehmen auch bedauere. Genauer handele es sich um einen Druckfehler. Tatsächlich sei die Bezeichnung "biologisch wertvolle Inhaltsstoffe" so nicht korrekt, räumt Lidl ein. Das impliziere, so die DUH, dass die Kleidungsstücke biologisch abbaubar, also kompostierbar seien.
Das bestätigt auch Lidl und das sei so tatsächlich falsch. Dennoch beruft sich Lidl auf ein Zertifikat des "Cradle-to-Cradle Products Innovation Institute", das eine andere Recyclingform bescheinigt. So seien die Kleidungsstücke zwar nicht kompostierbar, könnten aber technisch recycelt werden, heißt es. Lidl zufolge werden hierbei die einzelnen Inhaltsstoffe voneinander getrennt und wiederverwertet.
Lidl kritisiert Pressemitteilung der DUH
Doch Lidl kritisiert auch die DUH. In deren Pressemitteilung zum Urteil sei "nur unzureichend" informiert worden, heißt es in der Stellungnahme des Discounters. Es fehle die Erwähnung, dass es sich bei dem sogenannten Anerkenntnisurteil "um exakt das Ergebnis handelt, das zwischen uns und der DUH im Rahmen außergerichtlich geführter Vergleichsgespräche zuvor abgestimmt wurde", schreibt Lidl weiter.
Das bedeutet, dass Lidl die Klage zuging, das Unternehmen den Fehler eingeräumt hat und sich das Gericht nicht weiter inhaltlich damit befasst hat. Das bestätigt auch eine Sprecherin des Landgerichts Heilbronn. Zu einem Prozess ist es also gar nicht erst gekommen. Mit dem Urteil verpflichtet sich Lidl, die angesprochenen Produkte künftig nicht mehr mit einem biologischen Kreislauf zu bewerben.