Die Klage gegen eine Impfärztin wurde am Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen.

Pflegekraft gegen Ärztin

Berufungsklage gegen Heilbronner Impfärztin abgewiesen

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Das Landgericht Heilbronn sah bei der Corona-Impfung keine Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Ärztin. Auch die nächste Instanz wies die Klage jetzt ab.

Im Prozess gegen eine Heilbronner Impfärztin wegen angeblich mangelhafter Aufklärung fiel am Dienstag die Entscheidung im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart: Die Klage wurde erneut abgewiesen. Die Klägerin - eine ehemalige Pflegerin einer Heilbronner Einrichtung - machte Lähmungserscheinungen, Kraftlosigkeit und Schmerzen nach einer Corona-Impfung geltend.

Ihr Vorwurf: Die Impfung sei unter hohem zeitlichen Druck verlaufen, praktisch habe keine Möglichkeit bestanden, der Impfärztin Fragen zu den Risiken zu stellen. Aufgrund von Impfschäden könne sie nicht mehr arbeiten, bringt die Klägerin vor und verlangt Schmerzensgeld sowie Schadensersatz.

Vorinstanz wies Klage ab

Das Landgericht Heilbronn hatte im Februar geurteilt: Die Impfärztin habe ihre Aufklärungspflicht nicht verletzt und in ausreichender Form über die Risiken einer Impfung informiert. Für die Aufklärung zu den Risiken einer Corona-Impfung hätten das unterschriebene Formular und die Möglichkeit genügt, der Ärztin Fragen zu stellen, urteilte das Landgericht Heilbronn.

Da sich die Klage vor allem gegen die Impfärztin richtet, wurde in der Vorinstanz zunächst nur geprüft, ob die Ärztin ihrer Aufklärungspflicht nachgekommen ist. Nicht geprüft wurde vom Landgericht dagegen, ob bei der ehemaligen Pflegerin tatsächlich ein Impfschaden vorliegt.

Impfschaden oder Aufklärung wurde nicht geklärt

Auch am OLG spielte diese Frage keine Rolle. Ob die Aufklärung der Ärztin ausreichend war, wurde ebenfalls nicht geklärt. Das Gericht stellte stattdessen fest, dass in einem solchen Fall die Ansprüche gegen den Staat gerichtet werden müssen. Und nicht wie hier gegen eine beauftragte Privatperson.

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