Knapp vier Jahre nach einem Angriff auf ein Fernsehteam der ZDF "heute-show" standen am Montag drei Männer im Alter von 28 bis 34 Jahren und eine 31-jährige Frau in Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten, darunter auch zwei Geschwister aus Schwaigern (Kreis Heilbronn). Die Täter gestanden die Attacke gleich zu Beginn der Verhandlung. Sie wurden jeweils zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren verurteilt. Zudem muss jeder Angeklagte eine Geldstrafe von 5.000 Euro als Schmerzensgeld an die Geschädigten zahlen. Sie ließen zu Beginn des Prozesses über ihre Verteidiger erklären, dass es sich um eine Verwechselung gehandelt habe.
Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt
Demnach seien sie davon ausgegangen, dass es sich bei dem Fernsehteam um "Personen aus dem rechten Spektrum" handle. Die Täter wollen sich laut ihren Anwälten aufrichtig bei den Opfern entschuldigen. Den Angeklagten waren für die Geständnisse jeweils Bewährungsstrafen von eineinhalb bis zwei Jahren in Aussicht gestellt worden.
Kamerateam mit Metallstangen angegriffen
Am 1. Mai 2020 hatte ein Team der ZDF-Satiresendung "heute-show" am Rande einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin gedreht. In der Nähe des Alexanderplatzes wurde es von einer Gruppe vermummter Menschen überfallen. Mitarbeiter des Kamerateams wurden mit Metallstangen und Fäusten angegriffen, zwei verloren zeitweilig das Bewusstsein. Ein Kameramann erlitt einen Nasenbeinbruch. Die Polizei nahm damals sechs Verdächtige fest.
Schwierige Beweislage
Die Hintergründe der Tat konnten aus Sicht des Gerichts zwar nicht mehr geklärt werden, trotzdem sei das Urteil vertretbar, weil die Angeklagten bislang keinen Ärger mit der Justiz hatten und nach dem Vorfall auch nicht mehr aufgefallen sind. Dem Gericht sei ein aufwendiges Verfahren erspart geblieben. Nach dem Angriff waren Verdächtige, die zum Teil zur linken Szene gehören sollen, vorübergehend festgenommen worden. DNA-Spuren am Tatort halfen schließlich bei der Ermittlung der Täter. Weitere Beteiligte blieben jedoch unbekannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.