Wechsel ins Frauengefängnis nicht so leicht

Persönliche Folgen noch unklar: Erster Häftling in BW ändert Geschlechtseintrag

Stand

Seit kurzem können alle Menschen unkompliziert ihr Geschlecht wechseln. Davon hat erstmals ein männlicher Häftling in Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Wie geht es jetzt weiter?

Ein erster Häftling hat in Baden-Württemberg beim zuständigen Standesamt eine Änderung seines Geschlechts und Vornamens erklärt. Das ist seit dem 1. November problemlos möglich: Ein neues Gesetz sieht vor, dass dafür keine Gutachten und Gerichtsentscheide vorgelegt werden müssen.

Der Gefangene habe die Änderung schon im November vergangenen Jahres angemeldet, erklärte jetzt ein Sprecher des Justizministeriums. Welche Auswirkungen das auf die Unterbringung habe, werde aktuell geprüft. Zuvor hatten "Badische Zeitung" und "Badische Neueste Nachrichten" darüber berichtet.

Wechsel in Frauengefängnis nicht einfach möglich

Ändert ein Häftling sein Geschlecht, muss das jeweilige Bundesland regeln, wie es mit ihm hinsichtlich der Unterbringung weitergeht. In Baden-Württemberg seien das bisher Einzelfallentscheidungen, erklärte der Ministeriums-Sprecher. Berücksichtigt würden etwa persönliche Bedürfnisse und Befürchtungen der Gefangenen, aber auch objektiv erkennbare Gefährdungssituationen. Ein Wechsel in eines der wenigen Frauengefängnisse im Land ist somit nicht einfach möglich.

"Je nach Einzelfall kann insofern etwa eine Unterbringung im Krankenrevier, in einer Schutzabteilung oder aber auch im Regelvollzug sinnvoll sein", so der Sprecher. In einem Gesetzentwurf sei eine Grundlage für die Abwägung formuliert worden. Dieser sei aktuell im Anhörungsverfahren.

Bei der letzten Erhebung im Februar 2022 sind laut Justizministerium acht transidente beziehungsweise intergeschlechtliche Personen gezählt worden. Aktuell laufe eine neue Erhebung. Ergebnisse dazu gebe es noch nicht, so der Sprecher. Die Geschlechtsidentität der Gefangenen in Baden-Württemberg werde nicht regelmäßig statistisch erfasst.

Das Selbstbestimmungsgesetz erleichtert Menschen die Änderung des Geschlechts - ohne bürokratischen Aufwand:

Selbstbestimmungsgesetz erleichtert Wechsel von Geschlecht und Vornamen

Seit dem 1. November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz. Es regelt, dass Geschlechtseintrag und Vornamen mit einer Erklärung beim Standesamt geändert werden können. Menschen, die den Antrag stellen, brauchen keine Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterlichen Beschlüsse. Nach der Anmeldung gilt eine dreimonatige Wartefrist. Das neue Gesetz soll es vor allem transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen leichter machen.

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SWR

Kommentare (6)

Bisherige Kommentare
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  1. Kommentar von
    Carmen
    Verfasst am

    Jeder kann, er, sie, es oder so sein. Ich denke, dass die Einzelfallregelung die beste Lösung ist, da es sich um weniger als 10 Personen handelt. Sollte die Zahl der Betroffenen steigen, können wir uns natürlich immer noch damit auseinandersetzen. Es gilt einfach, dass Geschlecht zum Zeitpunkt der Verurteilung. Das ist doch großartig! Wenn es bei der Resozialisierung hilft, finde ich es wichtig und richtig. Die Würde des Menschen ist unantastbar, und das sollte für hoffentlich jeden gelten.

  2. Kommentar von
    Finescu
    Verfasst am

    Die Wissenschaft ist hier eindeutig, denn die Geschlechtschromosomen bestimmen, ob ein Fötus männlich oder weiblich wird. Frauen haben im Normalfall zwei X-Chromosomen (XX) und Männer ein X- und ein Y-Chromosom (XY). Und daran sollten wir uns halten, denn alles andere sind soziale Konstrukte und bieten Raum für Missbrauch..

  3. Kommentar von
    Machtnix
    Verfasst am

    Danke an Rot Grün für diese geniale Regelung. Da hat die Menschheit echt drauf gewartet. Deutschland entwickelt sich zum Ballaballa-Land

  4. Kommentar von
    Ich
    Verfasst am

    Lobenswert das man hier mal über ein heikles Thema diskutieren darf.. muss aber leider sagen das ich es bedauerlich finde das man über offensichtliches (=das Geschlecht) diskutieren muss. Insofern vertrete ich da auch eine klare Meinung: niemals darf man eine transperson in ein Frauengefängnis.

  5. Kommentar von
    Konrad
    Verfasst am

    Deutschland und seine Politiker machen weiter wie bisher. Sie schaffen Probleme die vorher keine waren, von wenigen Einzelfällen ausgenommen. Ein Langzeithäftling kann jetzt also jährlich das Geschlecht wechseln und so die Gefängnisverwaltung im Sinne des Gesetzgebers beschäftigen. Was kommt wohl als nächstes? Wahrscheinlich der Neubau von Haftanstalten nur für Diverse. Unsere Politiker werden sicher weiter für beste "Unterhaltung " sorgen!

  6. Kommentar von
    Stuttgarter
    Verfasst am

    Für sowas wird Zeit und Geld aufgewandt, während es mit dem ganzen Land immer weiter bergab geht.

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