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Gender-Gegner in BW lassen nicht locker - kommt doch ein Verbot?

Stand

Die Gender-Gegner in BW lassen sich nach ihrem gescheiterten Volksbegehren nicht entmutigen und ziehen vor Gericht. Dabei bekommen sie Rückhalt aus der Politik.

Die Gender-Gegner kämpfen nach der Ablehnung ihres Volksbegehrens an verschiedenen Fronten weiter gegen das Binnen-I und Gendersternchen an Schulen und Behörden in Baden-Württemberg. Die Initiative reichte am Dienstag eine Klage beim Verfassungsgerichtshof ein.

CDU in BW unterstützt Gender-Gegner

Das Innenministerium hatte den Antrag zuvor aus formalen Gründen für unzulässig erklärt. Die CDU-Fraktion lud den Heidelberger Initiator Klaus Hekking zudem zu einem Austausch am Dienstagnachmittag ein. Die Abgeordneten wollten den Unterstützern des Volksbegehrens bei der Sitzung klarmachen, dass man inhaltlich an einem Strang ziehe, hieß es aus der Fraktion.

Es sollten Wege gesucht werden, wie man den gesammelten Unterschriften doch noch Geltung verschaffen könne. Anschließend sollten gemeinsam mit Innenminister Thomas Strobl (CDU) die Ergebnisse der Beratungen präsentiert werden. Wird Gendersprache in Behörden am Ende doch verboten?

Auch Kretschmann gegen Gendern in Behörden

Grüne und CDU sind sich bei dem Thema alles andere als einig. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), selbst kein Freund der Gendersprache, sieht jedenfalls keinen Regelungsbedarf mit Blick auf Gendersprache in Behörden. "Für die Landesregierung ist es ganz einfach: In offiziösen Dokumenten halten wir uns an die Rechtschreibregeln", sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart. Auch in der Schule seien Rechtschreibfehler schließlich Rechtschreibfehler.

Forderung: Kein Gendern in Schulen, Behörden oder Unis

Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten mehr als 14.000 Unterschriften beim Ministerium eingereicht. In dem Gesetzentwurf heißt es, dass die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes auf Vorgaben zum Gebrauch geschlechtsneutraler Änderungen und Zusätze verzichten sollten.

Zudem dürften Prüfungsleistungen etwa an Universitäten und Schulen nicht deshalb schlechter bewertet oder beurteilt werden, weil nicht gegendert wurde. Dabei ist weitgehend unklar, inwieweit Gendersprache wirklich im Alltag in Behörden, Schulen und Universitäten genutzt wird. Beispiele sind schwer zu finden.

Genderdebatte - eine Scheindebatte?

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne) betonte am Dienstag, sie wisse von keiner Uni, die das so für sich entschieden hätte. Es gebe auch überhaupt keine Hinweise, dass das Thema in Prüfungsverfahren relevant sei.

Also eine Scheindebatte? Laut Gemeindetag Baden-Württemberg gibt es keinen Überblick über die Verwendung von gendersensibler Sprache in behördlichen Dokumenten oder der Kommunikation der Städte und Gemeinden. "Aus unserer Sicht gibt es auf kommunaler Ebenen aktuell gerade viele wichtigere Themen als die Frage des Genderns bei der Sprache", sagte Sprecher Christopher Heck. "Klar ist, dass Kommunen sich sehr wohl bewusst sind, dass ein respektvoller Umgang auch durch Sprache zum Ausdruck gebracht wird."

Ein Thema für die Verwaltungen

Bei den größeren Städten gibt es nach Aussagen des Städtetags ganz unterschiedliche Varianten. "Es gibt von: Wir machen nichts, wir verändern nichts, bis hin zu einer Form von grafischem Element, was ja mehr ausdrückt als Bürgerinnen und Bürger", sagte Sprecherin Christiane Conzen.

Es sei auf jeden Fall ein Thema für die Verwaltungen. Teilweise seien bei den Entscheidungen die Gemeinderäte eingebunden, teilweise würden die Verwaltungen da selbst entscheiden. Seit Jahren wird in Deutschland diskutiert, ob - und wenn ja, wie - männliche Formen in der Sprache durch weiter gefasste Begriffe ersetzt werden können oder sollten - um alle Menschen offensiver einzubeziehen. Das Gendersternchen wie bei "Lehrer*innen" ist eine Möglichkeit.

Der Rat für Rechtschreibung hat die Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden solle. In der vergangenen Sitzung im Sommer hatte das Expertengremium aber Genderzeichen nicht als Kernbestand der deutschen Rechtschreibung eingestuft.

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