Die Angeklagte im Mordprozess um eine Leiche im Hochbeet.

Mordprozess in Ravensburg

Versteckte Leiche im Hochbeet: Lebenslange Haft für Angeklagte

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Martin Hattenberger
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Dirk Polzin
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Das Landgericht Ravensburg hat am Dienstag eine 37-jährige Frau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie hatte ihren Partner erstochen und in einem Hochbeet versteckt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 37-Jährige im Herbst vergangenen Jahres in Ravensburg ihren Partner mit einem Messer erstach und die Leiche dann in einem Hochbeet versteckte. Mit dem Urteil folgte das Gericht in Teilen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf acht Jahre Haft wegen Totschlags plädiert. Die Angeklagte selbst zeigte bei der Urteilsverkündung keine Emotion. Mit dem Urteil geht ein aufsehenerregender Mordprozess am Landgericht Ravensburg zu Ende.

Angeklagte verstrickte sich in Widersprüche

Die Angeklagte hatte ihren Lebensgefährten im September zunächst als vermisst gemeldet. Im Laufe der Ermittlungen habe sie sich aber in Widersprüche verstrickt und auffällig verhalten, so die Staatsanwaltschaft. Ein Richter ordnete an, das Einfamilienhaus und das Grundstück des Paares bei Ravensburg zu durchsuchen. Dabei entdeckten die Ermittler Mitte Oktober mithilfe von Spürhunden im Garten die Leiche des 39-Jährigen. Die Tatwaffe wurde nicht gefunden. Die Angeklagte machte zur Tat keine Angaben.

Beweise und Indizien überführten die Frau

Am Ende überzeugte eine ganze Reihe an Beweisen und Indizien die Richter. Ein Blutspuren-Gutachten ergab, dass es keinen vorhergehenden Kampf gegeben hatte. Notizen der Frau, ihr Freund müsse weg, belasteten die Angeklagte schwer. Sie sei mit der Beziehung nicht mehr zufrieden gewesen, vor allem habe es immer wieder Streit um Geld gegeben, so das Gericht. Als herauszukommen drohte, dass die hochverschuldete Frau ihren 39-jährigen Freund um Geld betrogen hatte, habe sie sich die Blöße nicht geben wollen und ihn getötet - im gemeinsamen Haus in Ravensburg als er auf dem Sofa schlief. Allein der einzelne präzise Stich in seine Halsschlagader beweise, dass er sich nicht wehren konnte. Auch das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe liegt laut dem Gericht vor. Die 37-Jährige habe aus Hass getötet.

Großes Interesse am Mordprozess

Der Prozess stieß auf großes Interesse. Bei der Urteilsverkündung war der Gerichtssaal bis auf den letzten Platz gefüllt. Der Richter begründete das große Interesse der Öffentlichkeit damit, dass der Fall zeige, welche Abgründe sich hinter einer gut bürgerlichen Fassade auftun könnten. Verwandte, Bekannte, Nachbarn hätten der 37-Jährigen so eine Tat nicht zugetraut.

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