Je acht Gefangene wurden aus der JVA Ravensburg und der JVA Konstanz durch die Weihnachtsamnestie etwas früher entlassen. Im Gefängnis Singen (Kreis Konstanz), in dem überwiegend ältere Straftäter inhaftiert sind, konnte niemand seine Haftstrafe vorzeitig beenden. Mit der Weihnachtsamnestie soll verhindert werden, dass Häftlinge gerade dann ihren Start in die Freiheit antreten, wenn Arbeitsämter, Sozialämter und Beratungsstellen wegen der Weihnachtsferien geschlossen haben.
Die Regelung der Weihnachtsamnestie gibt es in Baden-Württemberg seit 1963. Die Entlassenen sollen so die Möglichkeit haben, noch vor den Feiertagen alle Behördengänge zu erledigen und bis Weihnachten eine gesicherte Wohnsituation zu haben. Die Häftlinge der Justizvollzugsanstalten Ravensburg und Konstanz, die von der vorzeitigen Entlassungsregelung profitierten, durften bereits am 16. November nach Hause.
Maximal sechs Wochen Haftverkürzung
Straftäter können nur dann früher entlassen werden, wenn es keine Beanstandungen gegen sie gegeben hat und ihre Entlassung um die Weihnachtsfeiertage herum angestanden hätte. Die Amnestie erspart ihnen maximal sechs Wochen Haftzeit.