Einen Tag, nachdem sich die Ampel-Koalition in Berlin auf einen Kompromiss im Heizungsstreit geeinigt hat, haben Politikerinnen und Politiker aus Baden-Württemberg reagiert. Scharfe Kritik kommt vom stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Andreas Jung, der den Wahlkreis Konstanz im Bundestag vertritt. "Die Ampel schafft jetzt eine Zwei-Klassen-Gesellschaft der Ökoheizung. Sie lässt die Menschen immer noch mit der Sorge alleine, wie sie die Kosten schultern sollen", sagte Jung dem SWR.
Noch immer gäbe es kein Gesamtkonzept, viele Fragen seien weiterhin offen. Es brauche gleiches Recht für alle Öko-Heizungen und die Möglichkeit von individuellen Lösungen vor Ort, so Jung. Im Neubau Wasserstoff- und Biomasse-Lösungen zu verbieten sei der falsche Weg. Daher spricht der Bundestagsabgeordnete von einem Schritt zurück.
Saskia Esken sieht den Entwurf als guten Kompromiss
Derweil verteidigt die SPD-Vorsitzende Saskia Esken den Entwurf. Die Bundestagsabgeordnete aus Calw sprach im SWR-Gespräch von einem guten Kompromiss: "Jetzt ist deutlich geworden: Wir werden niemanden überfordern, wir werden niemanden alleine mit dieser Problematik lassen." Es werde finanzielle Unterstützung, im Zweifel in Form einer "Abwrackprämie" geben, so Esken
Am Freitag hatte sich die Ampel-Koalition auf Details zum Austausch von Öl- und Gasheizungen geeinigt. Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das ist der Grundsatz.
Ausnahmen bei Austausch von Heizungen möglich
Aber es soll Ausnahmen geben. Und zwar, wenn eine alte Öl- oder Gasheizung nach 2024 kaputtgeht. Dann darf sie zwar ersetzt werden, muss aber innerhalb von drei Jahren um moderne Technik ergänzt werden, indem man sie etwa mit einer Wärmepumpe kombiniert. Dies ist aber nicht festgelegt, die 65-Prozent-Vorgabe soll technologieoffen erreicht werden können. So ist auch der Einbau von neuen Gasheizungen weiter möglich, wenn sie auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Für Hausbesitzer, die älter als 80 Jahre alt sind, gilt das nicht, sondern erst dann, wenn sie ihr Haus vererben oder verkaufen, mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Noch im April will die Bundesregierung das Gesetz auf den Weg bringen.