Der Geschäftsführer einer Firma aus Baden-Württemberg hat einem russischen Waffenhersteller trotz Handelsbeschränkungen Maschinen zur Serienproduktion von Scharfschützengewehren verkauft.
Die Bundesanwaltschaft klagt den Mann nach eigenen Angaben deshalb wegen mehrerer Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart an. Dieser muss entscheiden, ob er die Anklage zulässt und einen Prozess ansetzt.
Langjährige Geschäftsbeziehungen zu russischen Waffenproduzenten
Der Beschuldigte leitete demnach ein Unternehmen für die Produktion und den Handel moderner Werkzeugmaschinen und pflegte langjährige Geschäftsbeziehungen zu russischen Waffenproduzenten. Obwohl die Europäische Union 2014 wegen der russischen Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim umfangreiche Handelsbeschränkungen verhängte, schloss der Mann den Angaben nach im Frühjahr 2015 mit dem russischen Waffenproduzenten mehrere Verträge.
Demnach sollte der Beschuldigte insgesamt sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör im Gesamtwert von rund zwei Millionen Euro sowie die Einrichtung der Maschinen und die Schulung der Mitarbeiter liefern. Die Geschäfte soll der Mann mithilfe anderer, von ihm gegründeter Unternehmen, verschleiert haben. Auch die Lieferungen seien über Drittunternehmen in der Schweiz und Litauen gelaufen.
Beschuldigter kaufte Scharfschützengewehre zu Testzwecken
Laut Bundesanwaltschaft hatte der Beschuldigte wiederum von dem russischen Geschäftspartner 2015 über sein Unternehmen vier Scharfschützengewehre zu Testzwecken zum Preis von 22.000 Euro gekauft und nach Deutschland eingeführt. Der Beschuldigte habe den Kaufvertrag um ein Jahr vordatiert, damit es so aussah, als wäre der Vertrag vor der Handelsblockade mit Russland abgeschlossen gewesen.
Der Geschäftsführer wurde am 10. August dieses Jahres aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Frankreich festgenommen. Er sitzt inzwischen in Deutschland in Untersuchungshaft.