Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt will Baden-Württemberg seine eigene Finanzpolitik juristisch überprüfen lassen. Das teilte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) am Dienstag mit. "Wir wollen diese Fragen gründlich klären. Wir wollen rechtliche Klarheit", sagte der Grünen-Politiker. Die "Badische Zeitung" hatte zuerst berichtet.
Verfassungsgericht: Kredite müssen im Haushaltsjahr genutzt werden
Im Unterschied zur Bundesregierung habe das Land zwar keine Notkredite aus der Corona-Pandemie zweckentfremdet, so Bayaz. Die Karlsruher Richterinnen und Richter hätten jedoch auch festgestellt, dass solche Kredite nur in dem Haushaltsjahr genutzt werden dürfen, für das sie festgesetzt wurden. Baden-Württemberg hatte Kreditermächtigungen gegen Corona aber auch noch 2022 genutzt - zur Bekämpfung der Folgen der Pandemie. "Zum damaligen Zeitpunkt hatten wir das nach bestem Wissen und Gewissen getan. Auch der Rechnungshof hatte daran nichts auszusetzen, dass wir Corona-Notkredite übertragen haben", sagte Bayaz.
Heidelberger Jurist soll Gutachten für Landesregierung erstellen
Ein externes Gutachten soll Bayaz zufolge nun klären, ob für eine solche Verwendung jedes Mal die Notsituation neu erklärt werden muss und ob die Feststellung auch für andere Kreditermächtigungen gilt. Mit dem Gutachten wurde der Finanz- und Steuerrechtler Hanno Kube von der Universität Heidelberg beauftragt. Das Gutachten soll laut Finanzministerium voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres fertig sein.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Umschichtung von Corona-Krediten in einen Fonds für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft für nichtig erklärt. Zugleich entschieden die Richter und Richterinnen, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen. Das reißt eine Milliardenlücke in die Planung für das kommende Jahr - und in die Finanzierung langfristiger Vorhaben der nächsten Jahre.