In Baden-Württemberg soll ab morgen die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion entfallen. Grundlage ist eine entsprechend neue Corona-Verordnung. Aus der Redaktion Landespolitik Hannah Vogel:
Corona-Infizierte müssen ab morgen nicht mehr zu Hause bleiben. Das hat das Landesgesundheitsministerium angekündigt. Allerdings gilt: Wer krank ist und Symptome hat, soll das Haus auch weiter nicht verlassen.
Infizierte ohne Symptome müssen außerhalb der eigenen Wohnung fünf Tage lang eine Maske tragen. Von dieser Regel gibt es zwei Ausnahmen. Wer im Freien einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten kann, darf die Maske abnehmen. Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, müssen sie generell nicht tragen.
Infizierte dürfen in den ersten fünf Tagen nach einem positiven Test weiterhin keine Pflegeeinrichtungen oder Kliniken betreten. Auch zu Justizvollzugsanstalten und Massenunterkünften wie zum Beispiel Obdachlosenheime haben sie keinen Zutritt.
Wer in ein anderes Bundesland reist, muss sich laut Landesgesundheitsministerium an die Regeln vor Ort halten. Neben Baden-Württemberg wollen auch Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein die Isolationspflicht beenden. Hannah Vogel, Stuttgart