Gutachter der Krankenkassen haben im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg in 270 Fällen Behandlungsfehler festgestellt, die bei Patientinnen und Patienten zu gesundheitlichen Schäden geführt haben. Wie der Medizinische Dienst der Krankenkassen am Donnerstag mitteilte, wurde damit bei gut jedem fünften untersuchten Verdachtsfall in Baden-Württemberg ein Behandlungsfehler mit Schaden für den Patienten bestätigt. Insgesamt wurden zu 1.324 Fällen Gutachten erstellt.
Zwölf Menschen starben an Folgen von Behandlungsfehlern
In zwölf Fällen starben Patientinnen und Patienten dem Medizinischen Dienst zufolge an den Folgen von Behandlungsfehlern. 2022 hatten die Experten neun Todesfälle nachgewiesen, 2021 waren es 14. In fünf Prozent der untersuchten Fälle bestätigte sich zwar, dass ein Behandlungsfehler vorlag - es war aber kein Schaden für den Patienten entstanden.
In weiteren knapp fünf Prozent ließ sich demnach nicht klären, ob der gesundheitliche Schaden auf den Behandlungsfehler zurückzuführen ist. In knapp 70 Prozent der untersuchten Fälle konnten die Prüfer dagegen keine Behandlungsfehler ermitteln.
Viele Verdachtsfälle im Bereich Orthopädie oder Unfallchirurgie
Damit bewegen sich die Zahlen auf ähnlichem Niveau wie 2022. Damals hatten die Prüfer der Krankenkassen in 278 Fällen Behandlungsfehler festgestellt, die zu gesundheitlichen Schäden der Patienten geführt hatten. Am häufigsten vermuteten Patienten im vergangenen Jahr Behandlungsfehler nach Behandlungen oder Operationen in der Orthopädie oder der Unfallchirurgie (25 Prozent). Gut jeder zehnte Verdachtsfall richtete sich gegen Ärztinnen und Ärzte im Bereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe, gefolgt von der Zahnmedizin (8,4 Prozent) und der Viszeralchirurgie, also der Chirugie im Bereich des Bauches (7 Prozent).
Die Experten des Medizinischen Diensts betonen aber, dass eine Häufung von Verdachtsfällen in einem Fachgebiet noch nichts über die Sicherheit in dem Fach aussagt. "Oftmals ist es in einem Fachgebiet für Patientinnen und Patienten einfacher, Fehler zu bemerken und Vorwürfe erheben zu können. Deshalb werden auch eher Fehler bei Operationen vorgeworfen als Fehler bei Medikationen", erklärte Thomas Rösel, leitender Arzt des Medizinischen Diensts Baden-Württemberg.