Das Wohl der Tiere stärken

SWR1 Sonntagmorgen

Das Wohl der Tiere stärken

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Autor/in
Ulrich Pick

Die Bundesregierung hat diese Woche ihre Änderung des Tierschutzgesetzes vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen fünf generelle Neuerungen – die allerdings nicht unumstritten sind.

Auch wenn es im Tierschutzgesetz heißt: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen“ (§1 Satz 2), ist dieser Grundsatz nach Ansicht der Bundesregierung in den vergangenen Jahren zu kurz gekommen. Zu oft, so heißt es aus der Ampel-Koalition, stehe der ökonomische Nutzen in der Tierhaltung im Vordergrund und nicht das Wohl der Tiere.

Kritik von unterschiedlichen Seiten

Deshalb hat Landwirtschaftsminister Cem Özdemir eine Novelle des Tierschutzgesetzes vorlegt, die in dieser Woche im Bundestag erstmalig diskutiert wurde. Die Initiative des Grünen-Politikers, die Lebensbedingungen von Tieren zu verbessern, dürfte zwar eine Mehrheit finden, erntete aber auch deutliche Kritik – und zwar von unterschiedlicher Seite. So monierten Union und AfD, der Gesetzentwurf sei vollkommen überzogen und warnten vor einer finanziellen und bürokratischen Überlastung der Landwirte.

„Bürokratie-Auswuchs“?

Den Linken und dem BSW hingegen gingen die vorgesehenen Regelungen nicht weit genug. Selbst aus der Ampel-Koalition wurden Nachbesserungen gefordert. So möchte die Tierschutzbeauftragte der SPD-Fraktion, Anke Hennig, unter anderem einen Sachkundenachweis beim Erwerb von Haustieren. Der FDP-Abgeordnete Ingo Bodtke mahnte Erleichterungen für die Nutztierhalter an. Er befürchtet durch die Novelle „Bürokratie-Aufwuchs“ und Zusatzkosten für die Landwirtschaft. Über Änderungen am Gesetz beraten nun die zuständigen Ausschüsse des Bundestags.

Fünf wichtige Neuerungen

Im Mittelpunkt des überarbeiteten Tierschutzgesetzes stehen im Grunde fünf Neuerungen: Erstens das Verbot von sogenannten Qualzuchten. Darunter versteht man gezielt angezüchtete Merkmale, die zwar den Verkauf fördern sollen, unter denen die Tiere aber leiden.

Qualzucht von Hunden soll verboten werden

Zweitens soll es eine Verpflichtung zu Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen geben, damit sich die Behörden einen genauen Überblick über deren Arbeit verschaffen können. Als Drittes ist ein Verbot der Anbindehaltung geplant. Dies soll besonders dem Schutz von Rindern dienen. Die „Kombihaltung“, bei der Tiere neben der Anbindung auch einen großen Teil auf der Weide verbringen, bleibt in Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt.

Kühe in einem Stall für Anbindehaltung
Bundesbeauftragte fordert Nachbesserungen bei Tierschutz in Ställen

Neuregelungen für Zirkusse

Zudem wird Zirkussen verboten, Elefanten, Affen, Giraffen, Großkatzen, Robben oder Flusspferde neu anzuschaffen, da diese sich im Zirkusalltag nicht artgerecht halten und versorgen lassen. Bereits im Bestand befindliche Tiere dürfen weiterhin gehalten werden. Und als Letztes soll das Amt eines Bundesbeauftragten für den Tierschutz im Tierschutzgesetz verankert werden. Er soll den Kontakt zwischen Bund und Ländern stärken und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sein.

Tier-Neureglung beim Zirkus

Der Heilige Franziskus als Pate

Vielleicht war es Zufall, vielleicht auch nicht – jedenfalls kommt die Tierschutznovelle des Bundeslandwirtschaftsministers wenige Tage vor dem Welttierschutztag. Dieser wird am 4. Oktober gefeiert und steht in direkter Verbindung mit dem Heiligen Franz von Assisi, der wegen seiner Tierpredigten berühmt wurde. Er starb nämlich am Abend des 3. Oktober 1226. Und da nach damaligem römisch-antikem Verständnis die Zeit nach Sonnenuntergang bereits zum darauffolgenden Tag zählte, wird der Namenstag des sogenannten „Heiligen der Tiere“ am 4. Oktober begangen. In Anlehnung an Franziskus sind übrigens in der katholischen Kirche öffentliche Tiersegnungen nach wie vor sehr populär.

Moderatorin Silke Arning

Moderatorin am Sonntagmorgen Silke Arning

Moderatorin am Sonntagmorgen

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