Man könnte jetzt staubtrocken den Text des Wassergesetzes für Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2013 zitieren:
Gesetzestext in einfachen Worten
Grundsätzlich ist Plantschen und Abkühlen in Baden-Württemberg erstmal überall erlaubt, außer es steht ein Schild "Baden verboten" am Ufer. Das nennt man "Gemeingebrauchsrecht". Die Rathäuser können das allerdings einschränken – entweder weil es sich aus gesundheitlichen Gründen nicht empfiehlt dort zu schwimmen, weil ein seltener Stör oder eine geschützte Schilfart zu Hause ist oder weil es einfach zu gefährlich ist.
Naturschutz, Gesundheitsschutz und Sicherheit
Wer zum Beispiel im Neckar in Stuttgart baden will, sammelt sich wahlweise Überreste aus der Industrie oder Keime aus den Kläranlagen ein – oder wird mit der Strömung vor einen Lastenkahn getrieben. Baden ist deshalb hier verboten. Ganz anders im Hochrhein bei Büsingen an der Schweizer Grenze – kristallklares Wasser und eine Uferzone mit einer sanften Strömung. Hier ist baden ausdrücklich empfohlen.
Unser Tipp:
Wer sich ganz sicher abkühlen will – ohne Gefahr und Bußgeld – sollte sich vorher kurz vor Ort informieren, ob das Baden und Schwimmen auch wirklich erlaubt ist.