Das Gewinnspiel zur SWR1 Aktion "Der perfekte Tag auf dem Haupt- und Landgestüt Marbach" findet in der Zeit vom 25. Juli bis 19. August 2024 statt. Das Gewinnspiel wird veranstaltet von SWR1 Baden-Württemberg.
1. Teilnahme
Über das Formular auf SWR1.de/bw kann man sich für die Aktion "Der perfekte Tag mit SWR1" bewerben.
2. Gewinn
"Der perfekte Tag auf dem Haupt- und Landgestüt Marbach" beinhaltet eine exklusive, geführte Tour am 21. August 2024 über das Gelände.
3. Teilnahmeberechtigung, Einlösung des Gewinns
Das Mindestalter für die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist 18 Jahre. Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
Der Gewinn wird unter allen Teilnehmenden verlost. Eine Umwandlung des Gewinns in Geld- oder Sachpreise ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
Der/Die Gewinner:in wird im Radio-Programm SWR1 Baden-Württemberg über den Gewinn telefonisch benachrichtigt.
Wenn der/die Gewinner:in zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verfügung steht, verfällt der Gewinn ersatzlos. Alle Kosten der Veranstaltung, die nicht ausdrücklich vom Gewinn umfasst sind, trägt der/die Gewinner:in für sich und alle anderen beteiligten Gäste selbst.
Wer am Gewinnspiel teilnimmt, nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere wegen unvorhergesehener Umstände eine zeitliche Verlegung, ein Abbruch oder eine gänzliche Absage der Veranstaltung erfolgen kann. In diesem Fall erfolgt eine unverzügliche Information des/der Gewinners/Gewinnerin. Ersatzansprüche oder Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen kann SWR1 Baden-Württemberg nicht übernehmen.
SWR1 Baden-Württemberg wird die Veranstaltung programmlich begleiten. Alle Teilnehmenden sind sich im Klaren darüber und stimmen zu, dass sie an einem Gewinnspiel teilnehmen, in dessen Rahmen sie zur Abbildung des Gewinnspiels im SWR1 Baden-Württemberg-Radioprogramm, auf swr1.de/bw, im SWR-Fernsehen und in diversen anderen Medien für Interviews, Bild- und Filmaufnahmen zur Verfügung stehen. Während der gesamten Aktion erfolgen Ton-, Film-, und Fotoaufnahmen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmenden hiermit einverstanden.
4. Sonstiges
Die teilnehmende Person erklärt sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten zum Zweck der Organisation und Durchführung des Gewinnspiels gespeichert und genutzt werden. Der Gewinnspender ist verantwortlich für den ausgelobten Gewinn inkl. der darin enthaltenen Leistungen. Etwaige Ansprüche sind gegenüber dem Gewinnspender geltend zu machen.
Die Person, die gewonnen hat, erklärt sich auch bereit, für eine weitergehende Berichterstattung zur Verfügung zu stehen. Eine Weitergabe der Daten zu werblichen Zwecken erfolgt nicht. Den Teilnehmenden stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Mehr Informationen zum Datenschutz gibt es auf https://www.swr.de/unternehmen/organisation/datenschutz-128.html.
Der SWR ist in diesem Zusammenhang auch berechtigt, die Daten der Person, die gewonnen hat, und ihrer Begleitperson an den Kooperationspartner und dessen Ausführungsgehilfen zu übermitteln, um die Durchführung des Gewinns zu ermöglichen.
Der SWR ist ebenso berechtigt, den Namen und den Wohnort zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel, auch an andere Medienunternehmen weiterzugeben. Eine darüber hinaus gehende Speicherung oder Verarbeitung der Daten findet nicht statt.
SWR1 Baden-Württemberg behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmenden stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen den SWR oder das Haupt- und Landgestüt Marbach zu.
Bezüglich der Bereitstellung des Gewinns haftet der SWR in vollem Umfang bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Der SWR kann Teilnehmende aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig.
Aktive und ehemalige Mitarbeitende des SWR, der SWR Media Services GmbH, der ARD oder deren Kooperationspartner dürfen nicht teilnehmen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Einsendeschluss ist Montag, der 19. August 2024 um 24 Uhr.
Hinweis: Der Gewinn wird nicht aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. Spender des Gewinns ist das Haupt- und Landgestüt Marbach.