Die Corona-Pandemie stellt die Fußball-Klubs der ersten drei Ligen vor ganz neue Herausforderungen. Der hochansteckende Virus kann blitzschnell dafür sorgen, dass gleich mehrere Spieler von einem auf den anderen Tag ausfallen. Aktuell betrifft es Mainz 05, deren Spiel gegen Augsburg wegen mehrerer Corona-Fälle abgesagt werden musste, und den SC Freiburg, die trotz einiger Corona-Fälle gegen den VfL Wolfsburg antreten müssen. Da stellt sich schnell die Frage: wann muss ein Spiel aufgrund von Personalmangel abgesagt werden?
Wer ist zuständig?
Die Regeln sind nicht für alle Profi-Ligen gleich. Für die Bundesliga und die 2. Bundesliga ist die Deutsche Fußball Liga (DFL) zuständig. Für die 3. Liga der Deutsche Fußball Bund (DFB).
Wann wird ein Spiel abgesagt?
Ein Spiel wird abgesagt, wenn einer Mannschaft weniger als 16 spielberechtigte Spieler zur Verfügung stehen. Darunter müssen mindestens neun Lizenzspieler inklusive ein Torwart sein. Demnach dürften maximal sieben Spieler von den eigenen Amateur-Teams oder der A-Jugend nachnominiert werden. Den Antrag auf Spielabsetzung muss der Verein selbst stellen. Das ist bei DFL und DFB gleich.
Im Gegensatz zum DFB prüft die DFL jedoch erst, ob der jeweilige Club den "ausnahmsweisen Einsatz von mehr als drei Amateuren/Vertragsspielern" in der Lizenzmannschaft beantragt hat. Wenn dies nicht der Fall ist muss auch das vom Verein gegenüber der DFL begründet werden. Beim DFB ist dieser Schritt nicht nötig.
Wann gilt ein Spieler als erkrankt?
Ob der "Antrag über die Absetzung eines festgelegten Spieltermins" bewilligt wird, entscheiden die DFL beziehungsweise DFB nach folgenden Kriterien:
- Als erkrankt gilt ein Spieler, wenn er sich in einer von der zuständigen Behörde verordneten Quarantäne befindet oder ein positives Testergebnis vorliegt.
- Ist der Spieler Kontaktperson einer positiv getesteten Person und hat die Behörde für ihn eine Quarantäne angeordnet, so gilt er ebenfalls als erkrankt.
Zusätzlich zum Antrag muss der Verein weitere Dokumente vorlegen. Dazu zählen Atteste und amtsärztliche Zeugnisse, eine Bestätigung der angeordneten Quarantäne oder ein Nachweis des positives Testergebnisses. Fehlen die ärztlichen Dokumente, kann die DFL auf Kosten des Klubs einen Arzt beauftragen, um einen Untersuchungsbericht zu erhalten.
Der Unterschied zur 3. Liga
Für die 3. Liga greifen die Durchführungsbestimmungen des DFB. Auch hier gilt: Sind es weniger als 16 spielberechtigte Spieler, wird das Spiel abgesagt. Im Gegensatz zu den ersten beiden Ligen müssen aber hier keine Amateur- bzw. Vertragsspieler nachrücken.