Fußball | Bundesliga

Rückspiel vor dem Hinspiel: SC Freiburg unterliegt in Leverkusen

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Redakteur/in
SID
mg

Der SC Freiburg verliert in der Frauen-Bundesliga knapp bei Bayer Leverkusen. Kurios: Das Rückspiel fand vor dem Hinspiel statt, da dieses im Januar wiederholt werden muss.

Der SC Freiburg hat im letzten Spiel des Jahres mit 0:2 (0:1) bei Bayer Leverkusen verloren. Sophie Zdebel erzielte in der 17. Minute mit einem sehenswerten Distanzschuss ddie Führung. Delice Boboy sorgte tief in der Nachspielzeit für die Entscheidung gegen aufgerückte Freiburgerinnen (90.+5).

Der Sport-Club überwintert mit 20 Punkten aus elf Spielen auf Rang fünf. Zwei Plätze besser sind die Leverkusenerinnen (26) platziert.

Hinspiel nach Fehler der Unparteiischen neu angesetzt

Schon am 26. Januar kreuzen beide Teams erneut die Klingen. Dann wird das Hinspiel wiederholt, das ursprünglich im August ausgetragen worden war, aber später vom DFB neu angesetzt wurde. Auslöser des Verfahrens war ein Elfmeter in der 88. Minute. Die Leverkusenerin Kristin Kögel hatte diesen im ersten Versuch über das Tor geschossen. Schiedsrichterin Theresa Hug (Schramberg) ließ den Strafstoß wiederholen, weil sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung von der Torlinie bewegt hatte.

Nach dem ersten Urteil des Sportgerichts war diese Entscheidung, die zum 3:2-Endstand führte, aber falsch. Kögel hatte im zweiten Versuch verwandelt. Leverkusens Lizenz-Direktor Eichin hatte den Protest damals bereits damit begründet, das aus Bayer-Sicht eine Tatsachenentscheidung vorgelegen habe.

DFB-Bundesgericht: Schiedsrichterin hat nicht alle Tatsachen ermittelt

Das DFB-Bundesgericht sah dies anders als Eichin. "Die Wiederholung eines Strafstoßes setzt gemäß Fußball-Regel 14 Nr. 2 voraus, dass die Schiedsrichterin neben der Tatsache der zu frühen Bewegung der Torhüterin ebenfalls feststellt, dass diese Bewegung die Schützin eindeutig beeinträchtigt hat."

Somit hatte die Schiedsrichterin nicht alle Tatsachen ermittelt, die notwendig waren, um regelkonform die Wiederholung des Strafstoßes anzuordnen. Es lag demnach ein Regelverstoß vor. Die Unparteiische hätte daher in den Spielverlauf nicht eingreifen dürfen, sondern das Spiel durch Abstoß fortsetzen müssen", sagte Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts.

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