SWR RUNDFUNKRAT

SWR-Aufsichtsgremien beschließen eigene Compliance-Richtlinie

Stand
Autor/in
Dorin Scholz

Der SWR-Rundfunkrat beschloss in seiner Sitzung am 12. Juli 2024 die „SWR-Compliance-Richtlinie für die Mitglieder der Aufsichtsgremien“. Damit folgte er dem Verwaltungsrat, der die Richtlinie bereits in seiner Sitzung am 28. Juni 2024 für seine Mitglieder verabschiedete.

Rundfunkratsvorsitzender Engelbert Günster: Unabhängige Gremienmitglieder sichern starke Aufsicht

„Wir Gremienmitglieder sind im Rahmen unserer Tätigkeit unabhängig, weisungsfrei und nur der Allgemeinheit verpflichtet. Mit der Compliance-Richtlinie haben wir für uns Verhaltensgrundsätze niedergelegt und ein Verfahren bestimmt, wie mögliche Interessenkollisionen frühzeitig erkannt und geprüft werden. Jeglicher Anschein einer Interessenkollision gilt es zu vermeiden.“

4. MÄStV enthält Vorgaben zum Umgang mit Interessenskollisionen

Der 4. Medienänderungsstaatsvertrag legt einen besonderen Fokus auf interne Compliance-Strukturen, Gremienaufsicht und Transparenz. Insbesondere finden sich darin Regelungen zum Umgang mit Interessenkollisionen für die Mitglieder von Aufsichtsgremien. Diese Vorgaben wurden in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Kanzlei in einer Compliance-Rahmenrichtlinie von der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (ARD-GVK) als Empfehlung an die Rundfunk- und Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten verabschiedet.

Der Verwaltungsrat und der Rundfunkrat des SWR haben diese Vorgaben nun auf ihre individuellen Gegebenheiten angepasst. Die Richtlinie erhält beispielsweise Regelungen zur Annahme von Geschenken, Veranstaltungstickets oder Einladungen. Darüber hinaus dürfen die Mitglieder keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen verfolgen, die geeignet sind, die Erfüllung ihrer Aufgaben zu gefährden.

Jahresabschluss genehmigt

In seiner Sitzung am 12. Juli 2024 hat der SWR-Rundfunkrat außerdem den Jahresabschluss 2023 genehmigt. Diesen hatte der SWR-Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 28. Juni 2024 festgelegt. Die Wirtschaftsprüfer versahen den aktuellen Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und erklärten die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.

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