Rundfunkrat

Abgeschlossene Dreistufentest-Verfahren

Stand

Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks hat 2009/2010 acht Bestandsverfahren und 2021/2022 drei Verfahren zu wesentlichen Änderungen für Angebote unter Federführung des SWR durchgeführt.

Vorprüfungsverfahren ohne Dreistufentest-Verfahren (ab 2022)

In Vorprüfungsverfahren zu Dreistufentest-Verfahren wird festgestellt, ob eine geplante Anpassung vom bestehenden Konzept umfasst oder ein Dreistufentest-Verfahren nötig ist. Anhand von mehreren Positiv- und Negativkriterien wird entsprechend der Richtlinie für Genehmigungsverfahren im Rahmen einer Gesamtschau bewertet, ob eine wesentliche Änderung oder ein neues Angebot vorliegt.

Folgende Vorprüfungen wurden seit Abschluss der Verfahren zu den wesentlichen Änderungen durchgeführt (ab 2022)

  • Relaunch SWR.de (Teil der SWR-Telemedien) als themenzentriertes Portal mit noch stärker audiovisuellem Charakter stellt insb. eine technische Weiterentwicklung des Angebots dar; Ziele sind die Verbesserung der Nutzerführung sowie der Ausbau der non-linearen Reichweite des SWR ohne Änderung der thematisch-inhaltlichen Ausrichtung, der Angebotsmischung oder der anvisierten Zielgruppe, keine wesentliche Kostensteigerung (Beschluss vom 15.09.2023)
  • Wesentliche Steigerung des finanziellen Aufwands im Berichtszeitraum 2021 bis 2022 ohne inhaltliche Änderung des Gesamtangebots SWR-Telemedien; Angebotsmischung sowie angestrebte Zielgruppe bleiben bestehen, Weiterentwicklung im Zuge der technischen Entwicklungen, neue Online-Formate entsprechen der im Telemedien(änderungs)konzept beschriebenen inhaltlichen Ausrichtung (Beschluss vom 15.09.2023)
  • Wesentliche Steigerung des finanziellen Aufwands im Berichtszeitraum 2021 bis 2022 ohne inhaltliche Änderung des Gesamtangebots ARD.de; angestrebte Zielgruppe unverändert, Weiterentwicklung im Zuge der technischen Entwicklungen, insb. der ARD Audiothek und ARD Mediathek (Beschluss vom 15.09.2023)
  • Newszone ist das Nachrichtenangebot von DASDING.de und ist vom entsprechenden Konzept und dem zugehörigen Änderungskonzept SWR-Telemedien erfasst; keine Änderung der thematisch-inhaltlichen Ausrichtung des Gesamtangebots, App dient der Verbreitung von Inhalten, die auch über DASDING.de abrufbar sind (Beschluss vom 9.12.2022).

Wesentliche Änderungen (Verfahren 2021/2022)

2021 hat der Intendant drei Telemedienänderungskonzepte (nachfolgend: TMÄK) vorgelegt, um wesentliche Änderungen an den 2010 genehmigten Konzepten vorzunehmen: SWR-Telemedien, ARD.de und planet-schule.de. Dabei ist zu beachten, dass das TMÄK zu den SWR-Telemedien mehrere Unterangebote umfasst, die bei den Bestandsverfahren noch getrennt voneinander betrachtet wurden. Es handelt sich um SWR.de, SWR3.de, DASDING.de und kindernetz.de.

Mit den wesentlichen Änderungen möchte der SWR auf das geänderte Nutzungsverhalten eingehen und die durch den 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ermöglichten Änderungen umsetzen. Folgende Aspekte sind durch das TMÄK betroffen:

  1. eigenständige Audio- und Videoinhalte („online only“/ „online first“)
  2. Rolle und Bedeutung von Drittplattformen
  3. Verweildauerkonzept.

Mit Beschluss vom 20.5.2022 wurde nach umfangreicher Prüfung festgestellt, dass das TMÄK zu den SWR-Telemedien den Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Medienstaatsvertrag entspricht und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst ist. Gleiches gilt für die TMÄK ARD.de und planet-schule.de, die am 12.7.2022 zustimmend bewertet wurden.

Somit sind die ursprünglichen Telemedienkonzepte ab Sommer 2022 zusammen mit den Telemedienänderungskonzepten zu lesen.

Interview mit Dr. Adolf Weiland, ehemaliger Vorsitzender des SWR-Rundfunkrats zum Abschluss der Verfahren 2021/2022

Vorprüfungsverfahren ohne Dreistufentest-Verfahren (2010-2024)

Zu folgenden Themen wurden zwischen 2010 und 2024 Vorprüfungsverfahren durchgeführt (neueste zuerst):

  • Wesentliche Steigerung des finanziellen Aufwands ohne inhaltliche Änderung des Gesamtangebots SWR-Telemedien, Angebotsmischung ohne substanzielle Änderungen, angestrebte Zielgruppe unverändert, Weiterentwicklung im Zuge der technischen Entwicklungen (Beschluss vom 23.09.2021)
  • Wesentliche Steigerung des finanziellen Aufwands ohne inhaltliche Änderung des Gesamtangebots ARD.de, angestrebte Zielgruppe unverändert, Weiterentwicklung im Zuge der technischen Entwicklungen (Beschluss vom 23.09.2021)
  • Etablierung von Themenverticals (SWR Aktuell, SWR Heimat) als Weiterentwicklung des Angebots, wesentliche Steigerung des finanziellen Aufwands ohne inhaltliche Änderung des Gesamtangebots SWR.de, thematisch-inhaltliche Ausrichtung und Mischung des Angebots bleiben bestehen (Beschluss vom 6.12.2019).
  • Wesentliche Steigerung des finanziellen Aufwands ohne inhaltliche Änderung des Gesamtangebots DASDING.de, thematisch-inhaltliche Ausrichtung und Mischung des Angebots bleiben bestehen (Beschluss vom 6.12.2019).
  • Einführung ARD Audiothek zur Bündelung von Audio-Inhalten, die vorher bereits in der Mediathek abrufbar waren (Beschluss vom 9.12.2016)
  • Technische Weiterentwicklung von planet-schule.de zur Einführung neuer Elemente und Verbesserung des barrierefreien Zugangs (Beschluss vom 4.12.2015)
  • Technische Weiterentwicklung von SWR.de durch Verbreitung bestehender Inhalte über neue Verbreitungswege (Beschluss vom 4.12.2015)
  • Einführung von SWR classic als Optimierung/ Weiterentwicklung des bisherigen klangkörperbezogenen Online-Angebots (Beschluss vom 21.5.2015)
  • Weiterentwicklung von DASDING vor Ort und damit zusammenhängende Kosten, aber keine inhaltliche Änderung des Gesamtangebots (Beschluss vom 28.6.2013)
  • Mobile Abrufbarkeit der ARD Mediathek und Bündelung bestehender Inhalte für ein jüngeres Publikum unter „Einslike“ (Teil von ARD.de; Beschluss vom 7.12.2012)
  • Startseite von SWR.de orientiert sich stärker an Aktualität und Regionalität ohne inhaltliche Veränderung (Beschluss vom 16.03.2012)
  • Relaunch „Report Mainz“ auf SWR.de ohne inhaltliche Änderung des Gesamtangebots (Beschluss vom 22.10.2010)
  • Darstellung des zeitlich begrenzten trimedialen Projekts „Alpha 0.7“ auf SWR.de zur Begleitung des linearen Programms (Beschluss vom 21.10.2010)
  • Das Angebot von fiktionalen Ankaufproduktionen gemäß §§ 30 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 MStV erfordern kein Dreistufentest-Genehmigungsverfahren. (Beschluss Rundfunkrat vom 12.07.2024)

Bestandsverfahren (Verfahren 2009/2010)

Nachdem der Gesetzgeber mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag das Dreistufentest-Verfahren eingeführt hat, wurden zunächst alle öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote auf den Prüfstand gestellt. Im SWR handelte es sich um acht Bestandsverfahren, die in der Sitzung vom 2.7.2010 abgeschlossen wurden.

Abgeschlossene Dreistufentest-Verfahren 2022

Abgeschlossene Dreistufentest-Verfahren 2010

Stand
Autor/in
SWR