Smart-Home-Produkte reichen mittlerweile vom Saugroboter bis hin zum vernetzten Spielzeug. Doch wer sich solche Dinge anschafft, holt sich mitunter ein trojanisches Pferd ins Haus, das seine Besitzer ausspionieren kann. Zum Beispiel mithilfe einer winzigen Kamera und einem Mikrofon. Die Bilder- und Tonaufnahmen werden dann an anonyme Empfänger versendet.
Fiete Wulff, Pressesprecher der Bundesnetzagentur in Bonn, warnt, dass das häufiger passiert als gedacht. Die Bundesnetzagentur recherchiert selbstständig nach Geräten, die auf solche Spionagetechnik überprüft werden. Aber es erreicht sie auch eine Menge an Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, deren Geräte dann untersucht werden.
Gesetzliche Lage
Solche Spionagegeräte, die heimlich Ton und Bewegtbilder aufnehmen und diese weiter versenden, sind in Deutschland nicht erlaubt. Jedoch gibt es bislang keine gesetzlich vorgeschriebenen, regulären Prüf- und Genehmigungsverfahren, die solche Geräte durchlaufen müssten. Um diese Gesetzeslücke zu füllen, wird die Bundesnetzagentur aktiv und kann die verbotenen Geräte bei Einfuhr vom Markt nehmen. Die Auswahl an solchen Geräten ist riesig.
Aber es gibt auch Geräte, die über eine versteckte Funktion verfügen, die ein Ausspionieren der Nutzer erst möglich macht. Zum Beispiel: Wecker, Wetterstationen, Rauchmelder, Duftspender, Hundefutterautomaten und viele mehr.
Solche Produkte sind in Deutschland immer dann verboten, wenn mit ihnen Gespräche einer anderen Person mitgehört oder Menschen beobachtet werden können – und zwar heimlich ohne dass der Betroffene es merkt und ein Zugriff auf die Daten aus der Ferne von Unbekannten möglich ist. Geräte wie Smartphones und Laptops, bei denen offensichtlich eine Kamera und ein Mikrofon verbaut sind, fallen aus diesem Verbot heraus.
Aktuell beliebt: vernetztes Spielzeug
Bei Eltern ist momentan vernetztes Spielzeug wie beispielsweise ein ferngesteuertes Auto mit versteckter Kamera, das sich mit dem Internet verbinden kann, besonders beliebt. Vor einiger Zeit sorgte die Kinderpuppe namens Cayla in Deutschland für Schlagzeilen. In die Puppe waren eine Kamera und ein Mikrofon verbaut, die alles in ihrer Umgebung aufnahmen und an die Server des US-amerikanischen Hersteller übertrugen.
Die Puppe wurde auf Betreiben der Bundesnetzagentur vom deutschen Markt genommen. Gleichwohl wird diese Puppe wie auch Puppen anderer Hersteller oder auch präparierte Spielzeugautos weiter im Internet angeboten und gekauft.
Auch andere Produkte wie Smart-Watches für Kinder wurden von der Bundesnetzagentur untersucht. Bei diesen Uhren können sich Eltern völlig unerkannt dazu schalten und alle Gespräche mithören, wie zum Beispiel den Schulunterricht.
Vorsicht an alle Verbraucher
Die Bundesnetzagentur warnt Verbraucher nachdrücklich vor solchen Spionagegeräten und bittet, Produktbeschreibungen vor einem Kauf genau zu lesen. Verdächtige Schlüsselbegriffe sind z.B. "Voice und Video monitoring" oder "One-way conversation". Auch vor dem Kauf von GPS-Trackern, die über eine Abhörfunktion verfügen, rät die Bundesnetzagentur ab. Der Tracker kann nämlich aus der Ferne aktiviert werden und Gespräche des Benutzers mithören.
Die Bundesnetzagentur sorgt dafür, dass die Einfuhr solcher Produkte gestoppt wird und entsprechende Angebote im Internet gelöscht werden. 2021 wurden über 4.600 Produktangebote im Internet gelöscht, doppelt so viele wie im Jahr zuvor.
Wer sich unsicher ist, ob sie oder er selbst ein solches Spionagegerät besitzt oder wer sich vor dem Kauf eines Gerätes informieren will, der kann sich direkt an die Bundesnetzagentur in Bonn oder die nächste Verbraucherberatungsstelle wenden.