Sabine Zimmer aus Großsteinhausen im Kreis Südwestpfalz hat für den Gemeinderat kandidiert, wurde gewählt, aber darf ihr Amt nicht antreten. Der Grund: Laut Kommunalwahlgesetz dürfen Mitarbeiter der Gemeinde dort nur aktiv sein, wenn sie einer rein körperlichen Tätigkeit nachgehen. Zimmer ist Erzieherin und fällt damit nicht unter die Ausnahmeregelung.