Harald Mayer, 52 Jahre, ehemaliger Feuerwehrmann feiert das Leben! Er besucht Konzerte, dreht Videos, fährt Heißluftballon, fliegt mit dem Gleitschirm – trotz seiner schweren Erkrankung. Die größte Freiheit aber scheint für ihn, dass er selbst entscheidet, wann er sterben will. Denn seine Kraft lässt Monat für Monat nach.
Aber wann und wie dürfen sich Menschen von Dritten helfen lassen, wenn sie ihr Leben beenden wollen? Zum Beispiel, wenn sie eine unheilbare Krankheit haben oder unerträgliche Schmerzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2020 geurteilt, dass jeder Mensch das Recht hat, selbst über den Zeitpunkt für sein Lebensende zu entscheiden. Und dass er dabei grundsätzlich die Hilfe von Dritten annehmen darf. Beihilfe zur Selbsttötung ist also grundsätzlich erlaubt. Dennoch sind im Bundestag zwei Gesetzesvorschläge zu einer Regelung des assistierten Freitods gescheitert.
Harald Mayer hätten diese Regelungen mehr Selbstbestimmung verschafft. Aber inzwischen ist er verstorben. Er starb ein knappes Jahr nach den Dreharbeiten am 10. März 2024 an einem Schlaganfall - ganz anders als von ihm gewollt.