Freie Mitarbeit im SWR

Freie Mitarbeit im SWR

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Grundsätzliches zur freien Mitarbeit

Freie Mitarbeit stellt eine überaus wichtige und nicht wegzudenkende Stütze für den SWR dar. So vielfältig wie die Programme und Tätigkeiten im SWR sind auch die Benefits und gesetzlichen Regelungen, die im Rahmen der freien Tätigkeit zur Anwendung kommen.

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten unterliegen dem Gebot der Neutralität und Programmausgewogenheit. Um die Vielfalt der existierenden Meinungen so breit und vollständig wie möglich zum Ausdruck zu bringen, dürfen die Anstalten – gestützt auf Artikel 5 des Grundgesetzes – freie Mitarbeiter*innen beschäftigen, die bei der Gestaltung der Programme mitwirken. Für freie Mitarbeiter*innen, die regelmäßig und in größerem Umfang für den SWR tätig werden, sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen, haben die Gewerkschaften und der SWR auf der Basis von Paragraf 12a Tarifvertragsgesetz Tarifverträge abgeschlossen, die Rechte und Pflichten arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiter regeln.

Ein wesentliche Unterschied zu den Festangestellten besteht darin, dass ihre Beschäftigung auf dem Prinzip der Angebotsabgabe und -annahme erfolgt. Das bedeutet, freie Mitarbeiter*innen können selbst darüber entscheiden, welche Beschäftigungsangebote des SWR sie annehmen.

Besondere Regelungen und Informationen für arbeitnehmerähnliche freie Beschäftigte

Allgemeine Infos über die Benefits bei uns

Der SWR als Arbeitgeber Unsere Benefits - Was wir bieten

Als potenzielle*n Beschäftigte*n erwartet Sie beim SWR neben einer spannenden beruflichen Aufgabe auch eine vielfältige Palette an Benefits für eine erfolgreiche Zukunft bei uns. Wir begleiten und unterstützen Ihren interessanten und vielseitigen beruflichen Werdegang – denn Sie sollen sich bei uns in jeder Hinsicht wohlfühlen!

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SWR