Junge Erwachsene, die vom Jugendamt oder der Jugendhilfe betreut wurden, müssen seit zwei Jahren auch dann Hilfe kriegen können, wenn sie älter als 21 sind. In Baden-Württemberg klappt das allerdings nur in wenigen Landkreisen.
Junge Erwachsene, die vom Jugendamt oder der Jugendhilfe betreut wurden, müssen seit zwei Jahren auch dann Hilfe kriegen können, wenn sie älter als 21 sind. In Baden-Württemberg klappt das allerdings nur in wenigen Landkreisen.