Der 51-jährige Angeklagte aus Trier betritt in Handschellen den kleinen Saal im Amtsgericht Trier. Dem großen, hageren Mann legt die Staatsanwaltschaft mehrere Delikte zur Last. Die Liste der Anklagevorwürfe ist lang.
So soll der Angeklagte seit vergangenem Februar unter anderem mehrfach Polizisten als Verbrecher bezeichnet und für sie die Todesstrafe gefordert haben. In vielen E-Mails habe er zudem die Existenz der Bundesrepublik Deutschland geleugnet.
Mann soll gedroht haben: "Ich bringe euch um!"
Außerdem habe der Angeklagte Mitarbeiter von Behörden bedroht und beleidigt. Einen Mitarbeiter des Zensus (Volkszählung) soll er beispielsweise als Volksverräter beschimpft und gedroht haben, dass er "eine Unze Blei" kassiere.
Als der 51-Jährige im Sommer einen neuen Ausweis beantragen wollte, kam es im Bürgeramt in Trier zu einem Zwischenfall. Weil der Mann den Ausweis nicht bezahlen konnte, wollte die Mitarbeiterin das Dokument nicht aushändigen.
Darauf soll der Angeklagte hinaus ins Foyer gestürmt sein und gerufen haben: "Wenn ihr so weitermacht, bringe ich euch eines Tages um!" Nach diesem Vorfall wurde der bereits einschlägig vorbestraften Mann verhaftet und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Corona-Impfungen mit Holocaust verglichen
Auch um Straftaten im Internet geht es in dem Prozess - laut Anklage um mutmaßliche Volksverhetzung: Auf Facebook soll der Angeklagte gegen die Corona-Politik gewettert und sie mit dem Holocaust verglichen haben.
Er soll dort das Bild eines Davidsterns mit der Aufschrift "Nicht geimpft: Mensch zweiter Klasse" veröffentlicht haben. Ein weiteres Bild zeigte laut Anklage das Konzentrationslager Auschwitz mit der Aufschrift "Impfen macht frei".
Angeklagter soll alkohol- und drogenabhängig sein
Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, er habe die Argumente der sogenannten "Reichsbürger" lediglich benutzt, um zu provozieren und seinen Frust abzulassen. Er gehöre der Szene jedoch nicht an.
Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte mehrmals. Er begründete sein Verhalten und die Straftaten mit seiner jahrelangen Alkohol- und Drogensucht. Am ersten Prozesstag wurde ansonsten eine Reihe von Zeugen gehört.
Mehrjährige Haftstrafe möglich
Was das Strafmaß anbelangt, drohen dem Angeklagten für Volksverhetzung bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. Vom Schöffengericht kann laut Amtsgericht aber maximal eine Strafe von bis zu vier Jahren verhängt werden. Sollte es darüber hinaus gehen, müsste der Fall vor das Landgericht.
Weil der Angeklagte allerdings schon vorbestraft ist, könnte das die Strafe verschärfen. Der Prozess wird am 13. Februar 2023 fortgesetzt.