Eskalation bei Gartenparty

Polizeigewalt: Freispruch für angeklagten Trierer Polizisten

Stand
Autor/in
Lara Dudek

Ein wegen Körperverletzung im Amt angeklagter Polizist ist am Montag vor dem Amtsgericht Trier freigesprochen worden. Es ging um einen Einsatz auf einer Gartenparty in Trier-Euren.

Um den Polizisten wegen Körperverletzung verurteilen zu können, habe es an Beweisen gefehlt, begründete die Richterin das Urteil. Dabei bezog sie sich auch auf Videoaufnahmen, in denen das Gerangel am Rande der Gartenparty zu sehen ist. Demnach sei im Video nicht zu sehen gewesen, dass der Polizist allein für die Schmerzen des verletzten Mannes verantwortlich sei.

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Begonnen hatte alles im Juni 2021 mit einer Party auf einer Gartenterrasse in Trier-Euren. Weil Nachbarn sich über den Lärm beschwert hatten, rückten zunächst zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes an. Kurze Zeit später kamen vier Polizisten zur Verstärkung in die Herrmannstraße dazu. Darunter auch der angeklagte Polizist.

Videos als wesentliches Beweismaterial

Wie die Video-Aufnahmen zeigten, eskalierte die Situation auf der Terrasse. So weigerte sich der Gartenbesitzer, dem Polizisten seinen Ausweis zu zeigen. Daraufhin packte der 57-jährige Polizist den Mann am Arm und zog daran. Es kam zu einem Gerangel, bei dem auch andere Polizisten und Ordnungsbeamte involviert waren. Dabei kippte der Mann rückwärts von einem Gartenstuhl und fiel eine fast ein Meter hohe Mauer hinunter.

Staatsanwaltschaft plädierte auf Freispruch

Mit dem Urteil folgte die Richterin den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Demnach hätten die Polizeibeamten ihren Dienst verrichtet und es sei nicht klar belegbar, dass allein der Angeklagte für die Verletzungen Schuld trage.

Nichtsdestotrotz hätte der Einsatz anders ablaufen sollen und die Situation nicht eskalieren dürfen, so die Richterin.

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Etwas anders sah das der Anwalt des verletzten Mannes. Seiner Einschätzung nach habe sein Mandant sich noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit zuschulden kommen lassen und habe seinen Ausweis nicht zeigen müssen.

Der Polizist hätte demnach den Mann nicht in seinem Garten "überfallen" sollen, sich anders verhalten müssen und die Nerven nicht verlieren dürfen. Er sah den 57-Jährigen der Körperverletzung im Amt schuldig.

Polizist äußert sich zu Vorwürfen

Der Angeklagte hatte sich am Montagvormittag am Amtsgericht Trier zu den Vorwürfen geäußert. Auch mehrere Zeugen, darunter zwei Ordnungsbeamte und der Betroffene selbst sagten aus. Dabei betonte er, dass er sich ungerecht behandelt gefühlt habe.

Während des Prozesses entschuldigte sich der angeklagte Polizist bei dem Betroffenen. Er bedaure, dass der Einsatz so gelaufen sei.

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