Wie die Polizei mitteilte, begann alles mit einer vermeintlich normalen Kontrolle. Eine Polizeistreife hat demnach am Montagabend gegen 23 Uhr in Kirn ein Motorrad mit zwei Personen kontrollieren wollen.
Polizeibeamte aus drei Polizeipräsidien nehmen Verfolgung auf
Der Fahrer des Motorrades habe jedoch sämtliche Anhaltezeichen der Beamten missachtet. Stattdessen habe er Gas gegeben und sei durch mehrere Ortschaften geflüchtet.
Beamte aus den Polizeipräsidien Mainz, Trier und Koblenz nahmen die Verfolgung auf. Die Polizisten errichteten unter anderem Straßensperren, um den Motorradfahrer und seinen Mitfahrer zu stoppen. Ein Polizeihubschrauber verfolgte das Motorrad aus der Luft.
Zwei Verletzte Rollerfahrer liefert sich Verfolgungsjagd mit der Polizei an der Mosel
Ein Rollerfahrer ist am Sonntag in der Nähe von Zell vor der Polizei geflüchtet. Eine Zivilstreife wollte den Mann überprüfen. Es gab zwei Verletzte.
Endstation Morbach
40 Kilometer von Kirn entfernt endete die Verfolgungsfahrt: Auf einem Wirtschaftsweg im Morbacher Ortsteil Wolzburg hätten die beiden Männer dann das Motorrad zurückgelassen, so die Polizei. Sie flüchteten danach zu Fuß. Eine Funkstreife der Polizeiwache Hahn habe die Männer schließlich festnehmen können.
Fahrer und Sozius bereits polizeibekannt
Nach Angaben der Polizei handelt es sich bei dem Fahrer um einen 31-Jährigen aus Idar-Oberstein, der bereits polizeibekannt sei. Der Mann habe keinen gültigen Führerschein gehabt und sei nicht fahrtüchtig gewesen. Außerdem seien bei ihm Betäubungsmittel festgestellt worden.
Verdacht des Motorraddiebstahles
Am Motorrad habe die Polizei Aufbruchsspuren am Zündschloss entdeckt. Das angebrachte Kennzeichen sei aktuell nicht angemeldet und habe ursprünglich zu einem anderen Fahrzeug gehört. Wem das Motorrad gehört, sei noch unklar. Auch der 30-jährige Beifahrer sei der Polizei bereits bekannt.
Mehrere Anzeigen
Der Fahrer müsse sich nun erneut wegen diverser Straftaten verantworten. Ihn erwarten unter anderem Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung.
Auch eine Strafanzeige wegen Motorraddiebstahls sei denkbar, sobald geklärt sei, wer der Eigentümer des Motorrades ist.