Wenn Flüchtlinge nach Europa kommen, dann gilt das sogenannte Dublin-Verfahren. Auf dem Papier klingt das einfach: Das Land, das sie als erstes betreten, ist für den Asylantrag zuständig. Da Deutschland keine EU- Außengrenze hat, würde theoretisch fast niemand hier einen Asylantrag stellen. In der Praxis ist das anders, wie wir alle wissen. Deshalb soll das Dublin- Verfahren konsequenter umgesetzt werden. Was das gesamte Dublin- Procedere für die betroffenen Menschen eigentlich bedeutet, kommt in der Diskussion häufig zu kurz. Jutta Horn berichtet: