Den elf Angeklagten, die im Februar vor einem Nachtclub in Trier-West Polizisten angegriffen haben sollen, wird schwerer Landfriedensbruch, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe ist die Verteidigung der Angeklagten der Meinung, dass die Attacke vor dem Amtsgericht anstelle des Landgerichts verhandelt werden müsse. Der Staatsanwalt ist anderer Ansicht.