Der Streit um die Sonntags-Öffnungszeiten im Outlet-Center in Zweibrücken ist wieder entbrannt. Am Sonntag hatte das Outlet in diesem Sommer zum ersten Mal geöffnet. Das soll auch in den nächsten Wochen so sein. Andere Einzelhändler dürfen das jedoch nicht und sehen sich deshalb im Nachteil. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hierzu könnte kommende Woche fallen.
Gegen die Sonderregelung hat Modehändler Steffen Jost vor Gericht geklagt: "Wir haben geklagt, weil wir diese Ungerechtigkeit, die wir empfinden, nicht länger ertragen wollten. An diesen Sonntagen wird schätzungsweise 10 bis 15 Prozent des Jahresumsatzes erwirtschaftet, der den umliegenden Gemeinden Städten fehlt - insbesondere den Innenstädten. Das ist nicht zu akzeptieren", sagte Jost dem SWR.
Das Outlet Zweibrücken wollte sich vor der bevorstehenden Entscheidung durch den Bundesgerichtshof nicht äußern.