Die Gas- und Strompreisbremse wurde zum 1. Januar 2023 beschlossen. Die Bundesregierung deckelt damit 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs des jeweiligen Kunden mit einem Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde und 12 Cent pro Kilowattstunde für das Gas. Damit die Versorgungsunternehmen mehr Zeit für die Umstellung haben, soll die Neuberechnung erst zum März erfolgen.
Unklar, wann Preisbremse bei Kreuznacher Stadtwerken mit eingerechnet wird
Die Stadtwerke in Bad Kreuznach räumen nun auf SWR-Anfrage ein, dass derzeit noch nicht absehbar sei, bis wann der IT-Dienstleister die Software umstellt, mit der die Preisbremse für alle Kunden berechnet werden kann. Das zu viel bezahlte Geld bekämen die Kundinnen und Kunden auf jeden Fall erstattet. Spätestens mit der Jahresabschlussrechnung werde alles ausgeglichen.
Allerdings, so teilt das Unternehmen weiter mit, läge der Strompreis mit 42 Cent pro Kilowattstunde nicht viel höher als der gedeckelte Preis.
Auch ENTEGA will sich noch nicht festlegen. Das Darmstädter Unternehmen ist der Grundversorger in Mainz. Hier heißt es, es sei "vorgesehen, dass sich die ergebenden Entlastungen ab März 2023 in den Abschlägen berücksichtigt werden." Aber ob die Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich schon im März mehr im Geldbeutel haben, konnte das Unternehmen nicht sagen.
Entlastung in Worms und Wiesbaden schon im März
EWR in Worms hat dagegen angekündigt, dass der Energieversorger bis März nicht nur jeden Kunden über seinen individuellen neuen Preis informieren will. Er will auch gleich die Preise senken. Der neue Abschlag soll im März einmalig besonders niedrig ausfallen, weil dann zusätzlich auch das zu viel gezahlte Geld von Januar und Februar erstattet wird.
Auch die Wiesbadener ESWE und die Mainzer Stadtwerke teilen mit, sie werden die gesamten Entlastungen, die bundesweit seit Anfang des Jahres gelten, schon im März an ihre Kundschaft weitergeben.