Diskriminierende Worte im Kreistag

Ex-AfD-Politiker Haufe aus Waldböckelheim vorläufig aus Polizeidienst enthoben

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Der frühere AfD-Fraktionsvorsitzende im Bad Kreuznacher Kreistag, Lutz Haufe (inzwischen parteilos), darf vorerst nicht mehr als Hauptkommissar arbeiten. Das hat das Polizeipräsidium Mainz dem SWR mitgeteilt.

Haufe hatte sich im Dezember 2021 in einer schriftlichen Haushaltsrede im Kreistag Bad Kreuznach diskriminierend über zwei junge Menschen mit Behinderungen geäußert.

Er hatte die beiden Männer unter anderem als Zitat: "Problemfälle mit krankhaftem, asozialen Verhalten" bezeichnet.

Hier das Originalzitat aus der schriftlichen Haushaltsrede: "(...) Liegt es an 2 Problemfällen im heranwachsenden Alter, die durch ihr krankhaftes asoziales Verhalten unseren Kreis täglich 5.000,-Euro kosteten, was uns eine kaum nachvollziehbare Summe von 1,6 Millionen Euro jährlich kostete und durch den Tod eines dieser Personen nunmehr immer noch zumindest die Halbierung dieser Unsumme in Zukunft kosten wird?"

Empörung nach Aussagen von Haufe

Die Formulierungen hatten zu großer Empörung geführt. Unter anderem beim damaligen Innenminister Roger Lewentz (SPD). Zudem wurde auch gegen den ehemaligen AfD-Politiker ermittelt.

Die umstrittene Haushaltsrede war auch von anderen AfD-Fraktionsmitgliedern im Kreistag unterschrieben worden. Die Fraktion distanzierte sich anschließend in einer Pressemitteilung.

Die Wortwahl sei inakzeptabel, die AfD schrieb damals: "In der an den Kreistag eingereichten Schlussfassung hat der Fraktionsvorsitzende Zusätze hinzugefügt. Die endgültige Fassung lag den Fraktionsmitgliedern nicht rechtzeitig vor." In der Mitteilung hieß es auch, Haufe bedauere ausdrücklich die Wortwahl und entschuldige sich dafür.

Straftatbestand der Beleidigung

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hatte das Verfahren unter Auflagen eingestellt. Seine Ausführungen erfüllen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach den Straftatbestand einer Beleidigung.

Deshalb müsse sich der ehemalige AfD-Fraktionsvorsitzende einem Täter-Opfer-Ausgleich stellen. Diese außergerichtliche Einigung könnte beispielsweise eine Entschuldigung oder auch die Zahlung von Schmerzensgeld sein.

Polizeipräsidium kürzt Bezüge

Das Polizeipräsidium Mainz hat jetzt die Bezüge von Haufe gekürzt. Von dort heißt es: "Gegen Herrn Haufe wurde eine vorläufige Dienstenthebung unter teilweiser Einbehaltung seiner monatlichen Dienstbezüge verfügt. Dies gilt seit dem 18.8.2023. Ihm stehen Rechtsmittel zur Verfügung."

Das heißt, er darf vorerst nicht mehr als Hauptkommissar arbeiten und muss auf 30 Prozent seiner Bezüge verzichten. Weil er gegen diese Entscheidung rechtlich noch vorgehen kann, ist die Dienstenthebung vorläufig.

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SWR