Nach Angaben der Stadt wird dieser Vergleich jetzt ausgearbeitet. In einer früheren Klage wurden 200.000 Euro Schadenersatz von dem Ex-Politiker Marcus Held (SPD) gefordert. Weil sich beide Seiten zuvor außergerichtlich nicht einigen konnten, fand Ende Oktober am Mainzer Verwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung statt.
Städtisches Grundstück zu Schnäppchenpreis an Ehepaar verkauft
Es geht um einen Fall aus dem Jahr 2011. Damals habe Marcus Held einem Ehepaar ein städtisches Grundstück viel zu billig zum Kauf angeboten. In welcher Beziehung Held zu den beiden stand, ist unklar. Dieses Kaufangebot habe es dem Ehepaar ermöglicht, das Grundstück einige Zeit später zum Schnäppchenpreis von nur 74.000 Euro zu erwerben, obwohl es mittlerweile viel wertvoller gewesen sei.
Held wollte Stadtratsbeschluss von 2000 ausnutzen
Um dieses günstige Angebot überhaupt unterbreiten zu können, habe Held sich einen Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2000 zunutze machen wollen. Dabei ging es um Menschen, die auf städtischen Grundstücken wohnten und dafür eine Erbbaupacht zahlten. Ihnen sollte es möglich sein, diese Grundstücke zu günstigen Preisen zu kaufen.
Held habe dem Ehepaar das Erbbaupachtrecht über das betreffende Grundstück übertragen und ihm gleichzeitig das Kaufangebot gemacht - zu vergünstigten Preisen. Die Stadt warf Marcus Held deshalb "Pflichtverletzung" in seiner Amtszeit vor.
Gericht fordert von VG Rhein-Selz weitere Akteneinsicht
Das Mainzer Verwaltungsgericht hatte im Oktober keine Entscheidung zu den erneuten Vorwürfen gegen Held getroffen. Es seien noch zu viele Fragen offen. Unter anderem bat die Richterin die VG Rhein-Selz um Einsicht in weitere Akten im Zusammenhang mit den Grundstücksgeschäften.
Verwaltungsgericht sieht nur 80.000 Euro Schadenshöhe
Außerdem sagte die Richterin, sie könne die von der VG und der Stadt Oppenheim berechnete Schadenshöhe von 200.000 Euro nicht nachvollziehen. Laut einer eigenen Berechnung käme das Gericht nur auf rund 80.000 Euro Schadenshöhe. Das müsse noch genauer geprüft werden.
Die Richterin schlug damals beiden Seiten vor, doch über einen außergerichtlichen Vergleich nachzudenken. Falls das nicht gelingen sollte, könnte es am 13. Dezember einen neuen Verhandlungstermin am Mainzer Verwaltungsgericht geben. Der entfällt jetzt.
Landgericht Mainz verurteilte Held zu Bewährungsstrafe
Der ehemalige Bürgermeister war bereits 2021 vom Landgericht Mainz unter anderem wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dabei ging es ebenfalls um Grundstückskäufe. In diesem Zusammenhang hatte sich Held bereits außergerichtlich mit der Stadt Oppenheim auf eine Zahlung von 120.000 Euro geeinigt.