Urteil am Europäischen Gerichtshof

Wiesbadener klagt gegen Fingerabdruck im Personalausweis

Stand

Ein Mann aus Wiesbaden muss damit leben, dass seine Fingerabdrücke im Personalausweis gespeichert werden. Mit einer Klage wollte er das verhindern.

Der Mann aus Wiesbaden sah in der Speicherung seiner Fingerabdrücke im Chip seines Personalausweises sein Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre verletzt. Er wollte die Stadt Wiesbaden per Gerichtsentscheid zwingen, ihm einen Personalausweis ohne gespeicherte Abdrücke auszustellen.

Erste Instanz: Verwaltungsgericht Wiesbaden

Das Verwaltungsgericht setzte das Verfahren im Frühjahr zunächst aus, um beim Europäischen Gerichtshof grundsätzlich das Speichern von Fingerabdrücken prüfen zu lassen. Der Gerichtshof bestätigte, dass eine solche Speicherung mit der EU-Grundrechte-Charta vereinbar sei. Daraufhin entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden nun gegen den Kläger.

Recht auf Privatsphäre nicht verletzt

Weder würden die Rechte des Klägers verletzt, noch sei die Speicherung unverhältnismäßig. Der Wiesbadener hat nun einen Monat Zeit, Berufung zu beantragen. Diese würde dann vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt.

Biometriefunktion im Personalausweis

Für den Personalausweis werden nach Angaben des Bundesinnenministeriums immer zwei Fingerabdrücke mithilfe von speziellen Scannern aufgenommen. Sie werden dann im Chip des Personalausweises gespeichert. Da dieser Chip aus der Nähe, mit maximal 10 Zentimetern Abstand, ausgelesen werden muss, ist es nach Ministeriumsangaben nicht möglich, die Daten auszulesen, ohne dass der Ausweisinhaber das mitbekommt. Außerdem geht das nur mit einem speziellen Lesegerät, das nur staatliche Stellen wie Polizei-, Grenz- oder Zollbehörden zur Verfügung haben.

Rheinland-Pfalz

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