Prozess um tödlichen Jagdunfall

Freispruch für Jäger in Bad Kreuznach gefordert

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Im Prozess um den tödlichen Jagdunfall in Dalberg im Kreis Bad Kreuznach will die Verteidigung einen Freispruch erreichen. Der tödliche Schuss auf eine 86-Jährige sei ein Unfall gewesen.


Das erklärte der Anwalt des Angeklagten am Freitag im Amtsgericht Bad Kreuznach. Die Seniorin war 2018 in ihrem Garten in den Rücken getroffen worden. Kommenden Mittwoch will der Angeklagte bei einem Ortstermin im Wald den Unfallhergang erklären. Der Jäger sei bei Schüssen auf ein Wildschwein ausgerutscht, habe sich um die eigene Achse gedreht und dabei den tödlichen Schuss ausgelöst, so sein Verteidiger Ulrich Endres. "Mein Mandant hat nicht bewusst oder fahrlässig nach unten geschossen", so Endres. "Das war ein reiner Jagdunfall."

Die Anklage sieht das Geschehen jedoch anders. Sie wirft dem 61-Jährigen aus Bingen fahrlässige Tötung vor. Laut Anklage hatte der Mann mit seinem halbautomatischen Gewehr mindestens sechs Schüsse abgegeben. Bei der Jagd auf ein Wildschwein habe er durch blickdichtes Gebüsch und hangabwärts geschossen. Das sei gegen die Anweisung des Jagdleiters gewesen, so Gerichtssprecherin Brigitte Hill.

Kinder des Opfers: Mutter wird nicht wieder lebendig

Der Jäger zeigte sich bei der Gerichtsverhandlung angespannt. Er machte nur Angaben zu seiner Person. Als er 16 Jahre alt war, habe er mit dem Hobby begonnen. Ihn fasziniere die Jagd, das Naturerlebnis, weniger das Schießen - aber natürlich gehöre das dazu. Zum tödlichen Schuss bei der Jagd in Dalberg sagt er nichts.

Die sieben Kinder der getöteten Frau treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Sie sind nach Angaben einer SWR-Reporterin sichtlich angeschlagen und wollen sich nicht äußern. Im persönlichen Gespräch sagen sie, ihre Mutter sei nicht wieder lebendig zu machen, sie hätten sich aber gewünscht, dass der Jäger zu seiner Schuld stehe. Er sei bei der Jagd auf dem Grundstück ihrer Mutter gewesen, schon das sei ein Unding.

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SWR

Kommentare (2)

Bisherige Kommentare
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  1. Kommentar von
    Iris Nadir
    Verfasst am

    Durch das hohe Gericht muß, mit Blick auf die sich immer mehr häufenden, auch tötlichen "Jagdverfehlungen" (nicht Versehen, oder Verwechslungen...) deutlich erkannt und entschieden werden, dass die Jagd an sich, eine immer größere "Gefährdung der allgemeinen Sicherheit der Bevölkerung", ist! Wodurch Menschen in vielen Lebenslagen, jeder Zeit, schwer/verletzt, viel zu häufig sogar getötet werden! Dies ist in einer Demokratie nicht länger hinzunehmen!! Statt zu kurz angewiesene Hobby/Jäger muss das hohe Gericht beschließen, dass gut ausgebildete, gewissenhafte Wildhüter staatlich zu beschäftigen sind, deren Aufgabe und Ziel der Arten und Naturschutz ist! Auch die vielen, sich häufenden illegalen Tötungen geschützter Tiere, teils geköpft zum verotten liegen gelassen, zeigen deutlich was vielen Jägern vorrangig ist!

  2. Kommentar von
    Cuba Libre
    Verfasst am

    Alleine die Tatsache, dass der Jäger 6 Schuss aus einer halbautomatischen Waffe abgefeuert hat, war schon ein Straftatbestand weil halbautomatische Waffen zu Jagdzwecken mit max. 3 Schuss ladbar sein dürfen. Diese Tatsache ist ein Verstoss gegen das Jagdgesetz und muss mit dem Einzug der WBK und damit den Waffen geahndet werden.