Die mittlerweile 52-Jährige wurde Mitte der neunziger Jahre vom Landgericht Mainz wegen Mordes zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt. Sie hatte gemeinsam mit einem Komplizen eine Bekannte getötet, um an deren Bargeld und Scheckkarte zu kommen.
Nach sieben Jahren Haft wurde sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft nach Spanien abgeschoben. Vor wenigen Tagen kam sie nun zurück nach Deutschland und wurde am Frankfurter Flughafen umgehend von der Bundespolizei festgenommen. Auf SWR-Anfrage gab die Staatsanwaltschaft Mainz nun weitere Details bekannt.
Haftbefehl bei Wiedereinreise nach Deutschland
Die Staatsanwaltschaft hatte im Zusammenhang mit ihrer Abschiebung einen Haftbefehl gegen sie erlassen, sollte sie vor Ende November 2025 wieder nach Deutschland reisen. Erst danach sei ihre Strafe verjährt. Dies sei ihr damals auch mitgeteilt worden, heißt es.
Da die Spanierin vor Ablauf der Frist wieder nach Deutschland eingereist ist, wurde sie am Flughafen festgenommen. Ob sie ihre restliche Freiheitsstrafe von knapp sechs Jahren nun komplett absitzen muss, ist noch unklar, so die Mainzer Staatsanwaltschaft.
Wird Spanierin erneut abgeschoben?
Sollte die Spanierin in Deutschland bleiben, müsse geprüft werden, ob ihre restliche Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, so die Staatsanwaltschaft weiter. Bedingung dafür sei unter anderem, dass sie zwei Drittel ihrer Strafe bereits verbüßt hat.
Eine weitere Möglichkeit bestünde unter Umständen darin, die Verurteilte erneut nach Spanien abzuschieben. Wie genau es jetzt mit ihr weitergeht, konnte die Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Auch die Gründe, warum die Spanierin trotz Haftbefehl wieder nach Deutschland eingereist ist, seien ebenfalls noch unklar.