Nach Urteil gegen Ehemann

Tödlicher Messerangriff auf Ehefrau: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Stand
Autor/in
Golo Schlenk
Katja Jorwitz
SWR4 Moderatorin Katja Jorwitz
Sibylle Jakobi

Das Landgericht Bad Kreuznach hatte einen 55-jährigen Mann wegen Totschlags an seiner Ehefrau zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Revision beantragt.

Die Staatsanwältin hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen gefordert. Das Gericht sah das anders. Man wisse nicht, was in der konkreten Situation der Auslöser für die Tat gewesen, so die Vorsitzende Richterin. Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob der Prozess neu aufgerollt wird.

Vorsitzende Richterin hält zweistündige Begründung

Bei der zweistündigen Begründung ihres Urteils hatte die Richterin über die Ehe des Angeklagten gesprochen. Diese sei schon lange in der Krise gewesen. Die Ehefrau habe sich zunächst jahrelang der Dominanz ihres Mannes untergeordnet, sich aber zunehmend emanzipiert.

Die Frau ging schließlich eine Beziehung mit einem anderen Mann ein. Der Angeklagte sah sich dadurch "in seiner Ehre verletzt". Das mühsam aufgebaute Bild der Vorzeigefamilie sei in Gefahr gewesen, so die Richterin. Am Tattag im April eskalierte ein Streit in der gemeinsamen Wohnung.

Zwei Messer - 59 Stich- und Schnittverletzungen

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte damals mit zwei Küchenmessern auf seine 44-jährige Ehefrau losgegangen und hatte mehrfach auf sie eingestochen.

Bei der Obduktion wurden 59 Stich- und Schnittverletzungen am Körper des Opfers gezählt. Bei der Attacke habe der Angeklagte vor allem auf den Hals seiner Frau gezielt, heißt es von Seiten der Ermittler.

Sohn findet Mutter bewusstlos in der Wohnung

Einer der Söhne des Paares hatte seine Mutter schwer verletzt und bewusstlos in der Wohnung gefunden und einen Notruf abgesetzt. Rettungsdienst und Notarzt hatten noch versucht, die Frau wiederzubeleben. Sie starb aber noch in der Wohnung - sie hatte sehr viel Blut verloren und einen Lungenkollaps erlitten.

Angeklagter äußerte sich nicht zur Tat

Zum Auftakt des Verfahrens äußerte sich der Angeklagte zwar dazu, wie er nach Deutschland kam, zu seinen Familienverhältnissen und wie er mit seiner Frau zusammenkam. Zu der Bluttat und wie es dazu kam, machte der Mann jedoch keine Angaben.

Ehe war arrangiert

Der Angeklagte war nach eigenen Angaben 1991 aus der Türkei nach Deutschland gekommen und zunächst mit einer deutschen Frau verheiratet. Nach der Trennung sei die Heirat mit seiner zweiten Frau von deren Eltern in der Türkei arrangiert worden, ohne dass er sie zuvor gekannt habe.

Das Paar bekam zwei Mädchen und zwei Jungen. Seine Frau habe sich vom ersten Tag an in Deutschland nicht wohlgefühlt, sagte der 55-Jährige vor Gericht aus.

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