Nach Informationen der Polizei war der 13-Jährige am Freitagnachmittag zusammen mit Freunden in einer Drogerie-Filiale in der Mainzer Innenstadt. Ein Ladendetetiv beobachtete den Jungen dann dabei, wie er mehrere Dosen mit hochprozentigem Alkohol in seinen Hosentaschen verschwinden lies.
Detektiv mit Messer bedroht, Mitarbeiterin verletzt
Der Detektiv stellte den Jungen zur Rede und brachte ihn in sein Büro. Dort zückte der 13-Jährige ein Messer, bedrohte den Detektiv und floh dann aus dem Büro in den Verkaufsraum der Drogerie. Dort versuchten der Detektiv und eine Mitarbeiterin den Jungen zu stoppen. Dabei attackierte der 13-Jährige die Verkäuferin mit dem Messer, verletzte sie und rannte davon. Einsatzkräfte des Rettungsdienstes versorgten die Verletzungen der Frau vor Ort.
Polizisten erkennen 13-Jährigen auf Videoüberwachung
Auf den Aufnahmen einer Videoüberwachungskamera erkannten die Einsatzkräfte der Polizei den Jungen. Er wurde zuhause bei seinen Eltern angetroffen. Dort konnten laut Polizei auch Beweise sichergestellt werden.
13-Jähriger ist strafunmündig, trotzdem wird ermittelt
Obwohl der Junge mit seinen 13 Jahren nicht strafmündig ist, sei die Polizei verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten, so ein Sprecher. In solchen Fällen könnte auch ein Familiengericht eingreifen, um Eltern und das straffällig gewordene Kind zu beeinflussen. So können die Familien beispielsweise verpflichtet werden, Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. In schwerwiegenden Fällen können straffällige Kinder auch in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie untergebracht werden.