Landgericht Frankenthal, Totschlagsprozess, Frau soll Lebensgefährten erstochen haben. Angeklagte im Gerichtssaal mit Verteidiger

Landgericht Frankenthal

Urteil in Totschlagsprozess gegen 25-Jährige aus Neustadt erwartet

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Am Donnerstag soll das Urteil in dem Prozess gegen eine 25-jährige Frau fallen, die ihren Lebensgefährten in ihrer Wohnung in Neustadt erstochen haben soll. Die Frau beruft sich auf Notwehr.

Die 25-jährige hatte im Prozess ausgesagt, dass ihr Lebensgefährte am Tag zuvor im Streit gedroht habe, sie umzubringen. Ihr Verteidiger sieht in diesem Fall Notwehr. Er hatte Freispruch gefordert. Das spätere Opfer soll die Frau an den Haaren gepackt und hinter sich hergezogen haben. Dabei soll die Angeklagte ein Küchenmesser gegriffen und zugestochen haben, um sich zu verteidigen. Sie traf ihn im Rücken - eine acht Zentimeter tiefe Wunde.

Der Mann hatte sich noch zur nahegelegenen Wohnung seiner Mutter geschleppt. Er starb aber an dem Messerstich auf dem Weg ins Krankenhaus.

Im Totschlagsprozess im Landgericht Frankenthal soll am Donnerstg das Urteil fallen
Die Angeklagte auf dem Weg in den Gerichtssaal.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage sind sich einig

Die Oberstaatsanwaltschaft hatte beim vergangenen Prozesstag auf eine sechsjährige Haftstrafe plädiert. Außerdem soll die Angeklagte einen Alkohol- und Drogenentzug machen. Die Staatsanwältin geht davon aus, dass die Angeklagte unter Alkohol und Drogen - also in einem Zustand eingeschränkter Schuldfähigkeit - zugestochen hat. Sie hatte den Ermittlungen zufolge Alkohol, Cannabis und Medikamente im Blut. Außerdem billigt ihr die Staatsanwaltschaft zu, dass sie in einem Erregungszustand gewesen war und im Affekt gehandelt hat. Deswegen hat sie das Strafmaß nur etwas über der Mindestforderung bei Totschlag (fünf Jahre) angesetzt.

Die Nebenklage schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft im vollen Umfang an, auch wenn der Anwalt meinte, dass diese Forderung eher im unteren Bereich des Angemessenen liegt.

Frankenthal

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Viel gegenseitige Gewalt in der Beziehung

Wie im Gerichtsprozess deutlich wurde, war die Beziehung zwischen dem Opfer und der Angeklagten von vielen Streits und gegenseitiger Gewalt geprägt. Im Gerichtssaal wurden Videos gezeigt, die der Angeklagte am Todestag und auch schon Monate vor der Tat mit dem Handy aufgezeichnet hatte. Darin war zwar nur wenig zu sehen, aber die gegenseitigen heftigen Beschimpfungen waren deutlich zu hören.

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SWR