Die Landauer Lehrerin, die wegen öffentlicher Hetze gegen Politiker und Staat aus dem Staatsdienst entfernt werden soll, hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Das hat eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Trier bestätigt.
Das Gericht hatte entschieden, dass die als „Stimme von Kandel“ bekannte Frau sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht habe. Sie habe, so wörtlich, „ohne jegliches Maß an Pflichtbewusstsein
vor allem die Migrations- und Corona-Politik der Bundesregierung
kritisiert und mit öffentlichen politischen Auftritten die «Grenze
zum Verfassungsverstoß» überschritten.“ Damit sei klar, dass die Förderschullehrerin aus Landau nicht mehr gewährleisten könne, dass sie ihre Schüler im Sinne der gesetzlichen Anforderungen unterrichten werde. Gegen dieses Urteil wehrt sich die Frau jetzt. Würde es rechtskräftig, würde sie nicht nur ihre Bezüge, sondern auch ihre Pensionsansprüche verlieren.