Die Richter sahen es zweifelsfrei als erwiesen an, dass der Mann am 25. April einen Bekannten in einer Kleingartenanlage in Haßloch im Vollrausch getötet hat. Dabei habe der schwere Alkoholiker sich zunächst gemeinsam mit dem 62-Jährigen betrunken und ihn dann nachts im Vollrausch misshandelt und vermutlich mit einem Messer tödlich verletzt.
Frankenthal: Dreieinhalb Jahre, davon zwei in Klingenmünster
Warum der Angeklagte, den Zeugen als auch im Suff friedlich beschrieben hatten, den anderen so brutal verprügelt und getötet hat, wurde nicht geklärt. Die Richter folgten dem Gutachter, der davon ausging, dass der Angeklagte zur Tatzeit mindestens 3,85 Promille Alkohol im Blut hatte, bis zu fünf Promille seien denkbar. Das habe ihn vermutlich steuerungsunfähig gemacht. Deshalb könne er nicht wegen Totschlags verurteilt werden, so die Richter.
Das Gericht hat zudem in Aussicht gestellt, dass der Verurteilte nach den ersten zwei Jahren, die er in der Entziehungsanstalt verbringen muss, wieder auf freien Fuß kommen kann und nicht noch für eineinhalb Jahre ins Gefängnis muss. Bedingung: Der Alkoholentzug ist erfolgreich und die Prognose gut.
Staatsanwaltschaft: Angeklagter hatte bis zu fünf Promille im Blut
Die Richter blieben mit ihrem Urteil unter der Forderung der Anklage. Die Staatsanwältin plädierte auf vier Jahre und zehn Monate Haft und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Dabei rückte die Staatsanwältin von dem ursprünglichen Vorwurf des Totschlags ab und plädierte, dass der 44-jährige Angeklagte wegen vorsätzlichen Vollrausches verurteilt werden soll.
Die Staatsanwältin sagte vor dem Landgericht Frankenthal, der Mann sei mit bis zu fünf Promille zwar nicht mehr steuerungsfähig gewesen. Dennoch habe er eine Wahl gehabt: "Er war ein erfahrener Trinker. Er wusste was er trinken muss, um sich zu berauschen", so die Staatsanwältin.
Der Tod des 62-Jährigen sei die Folge eines absoluten Alkoholmissbrauchs. "Der Alkohol hat schon alles im Leben des Angeklagten zerstört: Die Frau, die Kinder, die Arbeit - alles weg."
Prozess in Frankenthal: Nebenklage forderte acht Jahre Haft
Die Vertretung der Nebenklage ging dagegen nur von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus und forderte acht Jahre Haft. Sie begründete das damit, dass der 44-Jährige am Morgen nach der Tat keine Ausfallerscheinungen gehabt und beispielsweise noch telefoniert habe.
Verteidigung: Keine Zweifel an der Unschuld des Angeklagten
Die Verteidigerin des Angeklagten pochte in ihrem Plädoyer auf die Version ihres Mandanten: Dieser leugnete seinen Bekannten getötet zu haben. Stattdessen behauptete er, der 62-Jährige sei bereits tot gewesen, als er morgens im Schrebergarten eingetroffen sei.
Als Beweis führte die Verteidigerin an, dass ihr Mandant Hilfe geholt habe, indem er zwei Autofahrerinnen stoppte. Außerdem habe er überhaupt nicht versucht, Spuren zu verwischen, etwa seine bluverschmierte Kleidung verschwinden zu lassen.
Frankenthal: Angeklagter verzichtet auf Schlusswort
Die Anwältin plädierte deshalb auf Freispruch. Der Angeklagte verzichtete auf ein Schlußplädoyer vor dem Landgericht Frankenthal mit den Worten, er habe nichts zu sagen.