An einem Sommerabend Anfang Mai sind in einer Siedlung in Landau aus einem Haus Schüsse zu hören. Anwohner rufen die Polizei, die die Straßen sofort weiträumig absperrt und das Gebäude umstellt. Zu dem Zeitpunkt ist noch nicht klar, ob es scharfe Munition war, die da abgefeuert wurde. Was aber schnell die Runde macht: Dass der Mann bereits am Nachmittag bei den Leuten in dem Stadtteil einen verwirrten Eindruck hinterlassen haben soll. Und dass seine Eltern mit ihm im Haus sind. Die Polizei schätzt die Situation offenbar als potentiell sehr gefährlich ein: Mehrere Krankenwagen stehen bereit, auf einem Sportplatz in der Nähe wartet ein Rettungshubschrauber.
Ermittlungen wegen tätlichen Angriffs auf Polizisten SEK-Einsatz in Landau: Mutmaßlicher Täter in Psychiatrie
Nach Schüssen in einem Haus im südpfälzischen Landau am Donnerstagabend dauert die Suche nach den Hintergründen an. Gegen den mutmaßlichen Angreifer wird ermittelt.
Ein gezielter Schuss ins Bein
Die Anwesenheit der Polizei scheint den Mann nicht einzuschüchtern, im Gegenteil: Später heißt es, er soll auch Schüsse in die Richtung der Beamten abgegeben haben. Am Ende stürmen Spezialeinsatzkräfte das Haus, und ziehen ihn mit einem gezielten Beinschuss aus dem Verkehr: Man habe keine Wahl gehabt, er sei mit gezogener Waffe auf sie zugegangen. Der Mann kommt ins Krankenhaus, ist aber nicht lebensgefährlich verletzt, wie die Polizei am Tag darauf mitteilt. Wie sich später herausstellt, war es eine Schreckschusswaffe, mit der er herumgeschossen hat. Verletzt wurde außer ihm selbst an dem Abend niemand.
Ex-Freundin bedroht
Schon damals hieß es, dass der Mann wohl psychisch krank sei. Auch in der Ankündigung des Gerichts zur heute beginnenden Verhandlung ist von einem "Zustand der Schuldunfähigkeit" die Rede. Und es werden weitere Taten aufgelistet: So soll er bei seiner Ex-Freundin in Annweiler eine Scheibe eingeschlagen und ihr gedroht haben, er werde ihr die Kehle durchschneiden.
Langdgericht Landau: Mann könnte schuldunfähig sein
Die Liste der Vorwürfe umfasst Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Verleumdung. Ob er auch für eine dieser Straftaten verurteilt wird, ist fraglich: Laut Gericht steht eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung im Raum.