Der angeklagte 57-Jährige aus Neustadt vor dem Urteil (Quelle: SWR)

Anklage und Verteidigung forderten Haftstrafen

Urteil im Frankenthaler Prozess um getöteten Vater: Viereinhalb Jahre Haft

Stand

Ein Mann aus Neustadt an der Weinstraße ist zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Frankenthal sah es als erwiesen an, dass er seinen Vater Ende Dezember getötet hatte.

Der 57-jährige Angeklagte soll seinen Vater in dessen Wohnung in Neustadt zunächst gewürgt und ihn danach mit einem Küchenmesser nahezu enthauptet haben. In ihren Plädoyers gingen Anklage und Verteidigung dennoch von Totschlag in einem minderschweren Fall aus. Die Staatsanwältin forderte am Dienstagvormittag für den Angeklagten eine mehr als sechsjährige Haftstrafe.

Der Verteidiger plädierte für vier Jahre und zwei Monate. Für den 57-jährigen Angeklagten spreche, dass er ein Geständnis abgelegt hat, nicht vorbestraft ist und bislang ein geordnetes Leben geführt habe.

Frankenthal

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Staatsanwältin in Frankenthal: Sohn hatte wohl aus Mitleid getötet

Die Staatsanwältin geht in ihrem Plädoyer zudem davon aus, dass der Sohn Mitleid mit seinem Vater hatte, weil dieser stark abgebaut hatte, aber sein Leben lang auf Hilfe verzichtet hatte. Möglicherweise sei der Angeklagte auch überfordert gewesen, so die Anklage. Denn er habe auf sich zukommen gesehen, dass sein Vater ganz zum Pflegefall werde. Die Staatsanwältin betonte aber auch: Andere hätten in einer vergleichbaren Situation diese Tat nicht so begangen.

Schlusswort: Sohn aus Neustadt bereut zutiefst

Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort: "Ich bereue alles zutiefst. Ich weiß immer noch nicht, was mich zu der Tat gebracht hat." Aber es daure nur einen Augenblick, die Hemmschwelle zu überwinden, so der 57-Jährige und weiter. "Im nächsten Augenblick kannst du nicht aufhören, sonst ist es hinterher schlimmer als vorher."

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Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat einen Mann aus Neustadt an der Weinstraße wegen Totschlags angeklagt. Er soll Ende Dezember seinen Vater mit einem Küchenmesser erstochen haben.

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Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hatte zunächst Anklage wegen Mordes erhoben, weil sie die Tat als besonders grausam wertete. Das Gericht hatte im Prozess den Tatvorwurf auf Totschlag verringert. Der Grund: Eine vom Gericht beauftragte Gutachterin geht davon aus, dass der Angeklagte seinen Vater bis zu Bewusstlosigkeit gewürgt hatte. Deshalb habe der 88-Jährige zwar Schmerzen erlitten, aber keine zusätzlichen Qualen durch den späteren Einsatz des Messers.

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