JVA Frankenthal

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

JVA-Frankenthal offen für mehr Lohn bei Strafgefangenen

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Sebastian Barth
SWR-Reporter Sebastian Barth am Rhein

Dass arbeitende Häftlinge nur bis zu drei Euro Stundenlohn erhalten, ist verfassungswidrig, sagt das Bundesverfassungsgericht. An der JVA Frankenthal ist man offen für eine Anpassung.

"Ich könnte damit leben", sagt die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Frankenthal Gundi Bäßler auf die Frage, was sie zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagt. Das Gericht hat am Dienstag entschieden, dass die Vergütung für Strafgefangene, die im Gefängnis arbeiten, zu niedrig ist, wenn dahinter kein wirksames Konzept zur Resozialisierung der Häftlinge steht. Genau das werde aber mit dem Geld bislang versucht, sagt JVA-Leiterin Bäßler.

JVA Frankenthal
Häftlinge in einem Arbeitsraum an der JVA-Frankenthal

14,67 Euro Lohn pro Tag im Gefängnis

Gefangene, die in der höheren Vergütungsstufe 3 arbeiten, bekommen in der JVA Frankenthal pro Tag 14,67 Euro. Das macht einen Stundenlohn von knapp zwei Euro, da sie rund sieben Stunden arbeiten. Nur über einen Teil dieses Geldes dürfen sie selbst verfügen: Genau 3/7 davon - also knapp über sechs Euro.

Der Rest des Lohnes wird nach Angaben der JVA-Leiterin verwaltet, damit eine Resozialisierung möglich werden kann. So werden zum Beispiel Schulden der Gefangenen abgebaut, aus dem Gerichtsverfahren oder auch bei Gläubigern außerhalb des Gefängnisses. Auch können die Gefangenen mit diesem Geld einen Sparplan beantragen, dass sie nach der Haft Geld zur Verfügung haben oder Familienangehörige können Zahlungen davon beantragen.

JVA-Leiterin: "Viele Gefangene wollen nur Bedürfnisbefriedigung"

Nach all ihren Erfahrungen aus dem Gefängnisalltag geben die meisten Häftlinge das Geld, über das sie frei verfügen dürfen, für Tabak oder Kaffee aus. Oder sie bezahlen dafür, dass sie mehr als die sechs bereitgestellten Fernsehsender der JVA gucken dürfen. Es gehe nur um schnelle Bedürfnisbefriedigung. Die wenigsten treffen mit ihrem Geld Vorkehrungen für später.

Nach Einschätzung der Haftanstaltsleiterin würden sich das auch nicht ändern, wenn sie mehr Geld ausbezahlt bekämen. Schuldenregulierung ist für viele Häftlinge kein Thema. Auf ihre Schulden angesprochen, zucke die Mehrheit mit der Schulter, sagt Bäßler. "Gehe ich halt in Privatinsolvenz", habe sie oft bei solchen Gesprächen gehört. Das zeige, dass sie für ihre Schulden nicht einstehen wollen.

Anstalt zahlt auch Lohn für Therapie-Maßnahmen

Auch auf andere Weise bemüht sich die Haftanstalt, Gefangene wieder in die Gesellschaft zu führen. Sie bekommen auch für Therapiemaßnahmen oder Behandlungen einen Stundenlohn. Der sei zwar geringer, aber er lasse den Gefangenen die Wahl, ob sie lieber arbeiten oder beispielsweise an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen.

Mehr Gehalt bedeutet auch mehr Geld für Geschädigte

Einen positiven Aspekt hätte ein höherer Stundenlohn, sagt Gundi Bäßler, dass dann auch Geschädigte, Schuldner oder Angehörige mehr Geld bekommen - zumindest, wenn es dabei bleibt, dass Gefangene nur über einen Teil ihres Geldes selbst verfügen dürfen. Wenn mehr Geld bezahlt wird, müsse man natürlich auch darüber reden, wie Gefangene an den Kosten für ihren Gefängnisaufenthalt beteiligt werden.

Zur Zeit bekommen sie weder für Essen noch für Unterbringung etwas abgezogen - schon gar nicht für die kostenintensive Bewachung. Auch in die Kranken- oder Pflegeversicherung müssen sie nicht einzahlen. Das könnte sich bei höheren Löhnen natürlich ändern.

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