"Entalkoholisierter Wein darf nicht zum Ausschank angeboten werden." - so stand es bisher in den "Betriebs- und Gestaltungsvorschriften" des Wurstmarkts, Seite 12, § 28 (9). Das Wort "nicht" wurde jetzt gestrichen.
"Entalkoholisierter Wein darf nicht zum Ausschank angeboten werden." - so stand es bisher in den "Betriebs- und Gestaltungsvorschriften" des Wurstmarkts, Seite 12, § 28 (9). Das Wort "nicht" wurde jetzt gestrichen.